Wo ist der unterschied in der Probezeit zwischen ausbildung und arbeitsplatz?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ausbildung:

Die Probezeit in der Ausbildung muss mindestens einen Monat und darf maximal 4 Monate dauern. Eine Probezeit ist also verpflichtend! Eine Verlängerung der Probezeit ist nur bei ausgefallener Zeit möglich.

In dieser Zeit darf das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne eine Kündigungsfrist gekündigt werden.

Arbeitsverhältnis:

Die Dauer der Probezeit kann frei vereinbart werden, sollte aber in Abhängigkeit der Tätigkeit 6 Monate nicht übeschreiten (ständige Rechtssprechung).

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis, ohne Angabe von Gründen, mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen (§622 BGB), ordentlich gekündigt werden.

Peter Kleinsorge

bei der ausbildung ist die probezeit vorschrift und muß schriftlich im ausbildungsvertrag vermerkt sein. bei einen "arbeitsplatz", arbeitsvertrag ist die probezeit zwar üblich, muß es aber nicht unbedingt geben. zudem muß ein arbeitsvertrag nicht in schriftlicher form vorliegen.

kein unterschied sie können dich normalerweise ohne Grund von heute auf morgen in der Probezeit kündigen also häng dich rein !!

ist kein Unterchied.