Wo bucht man Rechnungen ein, nachdem man den Monat abgeschloßen hat?
Ich habe eine Frage bezüglich buchen von Eingangsrechnungen ein. Bei mir in der Firma darf ich zum dritten des jeweiligen Monat Rechnungen im Vormonat buchen. Genauer gesagt, buche ich alle Rechnungen im Januar mit Eingangsdatum im Januar, die bis zum 3 Februar bei mir kommen. Dann wird der Monat abgeschlossen. Wenn ich aber eine Rechnung mit Datum 31Januar am 04.02. bekomme, darf ich sie nicht mehr im Januar buchen. Mein Vorgänger hat bei solchen Fällen, das Eingangsdatum geändert und die Rechnung statt mit dem Datum 31 Januar mit dem Datum 01.02 gebucht (das als Beispiel) Ist das so richtig? Ich arbeite mit einem ausländischen Programm und kann nicht 31.Januar im Februar buchen. Ich möchte nur sicher sein, dass es gesetzlich erlaubt ist, ein Rechnungsdatum zu buchen, das nicht der Rechnung entspricht? Darf ich so buchen und wenn nicht, wie ist es richtig?
2 Antworten
Kannst Du auf jeden Fall ohne Probleme dann im Februar buchen, es gibt auch Firmen welche die Eingangsrechnungen in dem Monat buchen, in dem sie bezahlt werden...
Das Rechnungsdatum darf man nicht ändern! Mit was für einem Programm arbeitest du denn?
Ich arbeite mit ausländischem Programm. Der Vorgänger hat immer das Datum geändert, weil man hier in Monate nicht springen kann, heisst Rechnung mit Datum 31.1. im Februar einbuchen. Ich kann nur Monat für Monat buchen, aber wenn der Monatsabschluss fertig ist, weiss ich nicht wie ich vorgehe?
Da solltest du dich vielleicht mal in Verbindung mit der Firma des Programms setzen. Das Rechnungsdatum darf auf jeden Fall nicht geändert werden! Bei dem Programm das ich nutze ist es möglich noch ein Stapel zu öffnen den man dann, beispiel; auch Januar nennen kann, wo man Verbesserungen eintragen kann, oder eben, zu spät eingegangene Rechnungen.