Wo bekomme ich ein Festigungsgutachten für meine Achsen her?
Guten Abend.
Ich war heute in Geisa (Thüringen) um mein Fahrwerk, meine Felgen und Spurplatten per Einzelabnahme nach §21 eintragen zu lassen. Ich wohne in Hessen und habe mich bewusst für die DEKRA entschieden, da der TÜV bei mir vor Ort von vornherein gesagt hat, dass er mir das so nicht eintragen wird. Der Prüfer hat sich alles angeschaut und eine Kreisfahrt gemacht (nichtmal verschränkt wurde mein Wagen) und gesagt das passt alles. Als er jedoch meine Spurplatten gesehen hat, 20mm vorne und 25mm hinten, sagte er mir, dass das ein Problem werden könnte, da diese die 2% Regelung für die Spurverbreiterung überschreiten und jetzt eine Art Festigungsbestätigung des Herstellers (ich fahr einen Audi A1 8X 1,6TDI) braucht, um sicherstellen zu können, dass meine Achsen die erhöhte Hebelwirkung aushalten. Die ganze Problematik ist wohl nur dank der - nur in Hessen geltenden - Regelung, dass das TÜV-Gutachten zusätzlich zu eine Bündelungsbehörde muss.
Meine Frage lautet nun: Woher bekomme ich diese Festigkeitsbestätigung? Mein Audi-Händler konnte mir leider nicht weiterhelfen. Warum ist das nur in Hessen ein Problem? Warum ist es für die Bündelungsbehörde so problematisch, dass ich die im Gutachten angegebene Spurbreite überschreite? Ist die §21 Einzelabnahme nicht genau dafür da, um Abweichungen zu begutachten?
Danke im Voraus und einen schönen Abend!
3 Antworten
Der Hersteller gibt dir dazu genau: nix :-)
Besorg ein Vergleichsgutachten. Also ein Gutachten für Felgen, die auf Deinem Auto genehmigt sind und die erforderliche Gesamteinpresstiefe haben. Oder besorg ein Gutachten von irgendwelchen Distanzscheiben für Dein Auto, wo die ET passt.
In beiden Fällen wäre die Betriebsfestigkeit nachgewiesen und kann für die 19.2 genutzt werden
klar um Abweichungen zu begutachten - du als Halter bist aber in der Pflicht sämtliche Daten und Unterlagen zu Verfügung zu stellen - vom Hersteller
Was hast du denn für Papiere für die Spurplatten?