Wird in Mietwohnungen im April die Heizung automatisch abgestellt?
und falls ja, ist das eine Mietminderung ? auch im Frühjahr können die Nächte kühl sein und ich friere schnell, zahle regelmäßig Heizkosten und seit heute nachmittag ist meine Heizung fast kalt. muss man sich diese Frechheit gefallen lassen ? ist sowas rechtswidrig ?
7 Antworten
Wie du sicher schon aus den anderen Antworten gelesen hast, kommt es zunächst auf die Definition der Heizperiode an. Wenn dies nicht durch Mietvertrag geregelt ist, kommt es auf eine Einzelauslegung an. Dies kann unterschiedlich sein; z.B. Mitte September bis Mitte Mai (LG Wiesbaden, Beschluss vom 29.09.1989, Az. 8 S 135/89) oder vom 01. Oktober bis 30. April (LG Berlin, Urteil vom 26.05.1998, Az. 64 S 266/97 oder LG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.1954, Az. 7 S 624/53).
Wenn es außerhalb der Heizperiode liegt, liegt auch kein Mangel vor (so auch LG Wiesbaden s.o.). Nur wenn einige Tage (hintereinander) ein Beheizen notwendig gewesen wäre, gäbe es eventuell einen Mangel (LG Berlin, Urteil vom 25.01.1991, Az. 64 S 273/90). Dabei muss aber belegbar sein, dass die Temperatur unter 16 bzw. 18 Grad gelegen haben.
Nein. Aber viele Vermieter stellen ab Mai die Versorgung mit Wärme ein, angeblich um Energiekosten zu sparen. Was aber Unsinn ist wenn auch die Warmwasserversorgung über die Anlage erfolgt.
Egal zu welcher Jahreszeit, der Vermieter muß sicherstellen das in den gemieteten Räumen tagsüber mindestens 20 Grad erreicht werden können.
Ansonsten ist der Mieter berechtigt die Miete zu mindern.
da wird keiner die Heizung abgestellt haben
denke da eher an ne Störung, man informiere den Vermieter - der soll einen Heizungsbauer schnellstens informieren
ab 1. April - bei der Wetterlage sollte man keine Heizung abstellen. Ohne Ofen und ohne Heizung unter 18°; das wird ungemütlich
man informiere den Vermieter http://www.finanztip.de/heizpflicht-vermieter/
Lieber Johnny, als allgemeine Heizperiode wird der 1. Oktober - 30. April angesehen.
Stimmt, das sehen auch Gerichte so.
... und somit ist die Heizperiode eben nicht vorbei.
stimmt, hab gerade wieder den Ofen angeworfen
Natürlich zahlt man NK, das macht jeder Mieter, du musst das nicht so hervorheben......
Wie war es denn die letzten Jahre, scheinbar war die Heizung da an.
Ich könnte mit vorstellen, dass die Heizung kaputt ist oder noch Nachzahlungen ausstehen...... Du musst es wissen.
Frag doch den Hausmeister was los ist, er ist dein Ansprechpartner, er weiß es ganz genau.
Sein Hausmeister ist doch Alkoholiker- haste vergessen? Und seine Vermieterin bekommt noch Geld von ihm...blöde Situation:))
Es muss eine gewisse Temperatur gewährleistet sein.
Frag mich aber nicht wie viel °C das sein müssen ...
Frag mich aber nicht wie viel °C das sein müssen ...
Kann man googeln. :-)
Ja, ich weiß ...
Heizperiode ist vorbei und nur unter bestimmten Voraussetzungen muss die Heizung wieder eingeschaltet werden.