Wird ein Stipendium auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet?
Hallo,
habe soeben erfahren dass ich von Siemens ein Stipendium bekomme,dieses Stipendium soll mir dabei helfen meine Ausbildungskosten aufzubringen,also Kosten für Schulsachen,Bücher,Schultaschen usw. Allerdings bezieht meine Familie aufstockend ALG2, des deshalb wollte ich fragen ob dieses Stipendium auf das ALG2 angerechnet werden kann??
PS: Das Stipendium ist eine einmalige Zahlung von 3300€ PPS: Gehe in die neunte Klasse eines bayrischen Gymnasiums
3 Antworten
Stipendien nach dem Stipendiengesetz (§ 5 Abs. 3 Satz 1 StipG) sind besonders privilegiert und dürfen nicht angerechnet werden.
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-11---20.06.2012.pdf
Dennoch: Stipendium auf jeden Fall melden.
Wenn du durch eigenes Einkommen incl. Kindergeld, über deinem Anteil des AlG 2 liegst, fällst du aus der Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern raus. Dein Anteil wird also gestrichen. Du müsstest dann deinen Mietanteil und deine Verpflegung direkt an deine Eltern zahlen.
Stipendium muss ggf. völlig unberücksichtigt bleiben, darf also auch nicht fiktiv oder für die Bestimmung der BG-Zugehörigkeit herangezogen werden.
Privilegiert heißt im Grundsatz, vollkommen außen vor ... als wäre es gar nicht vorhanden ...
es gibt gewisse freibeträge.
3.300 eur düften davon noch gedeckt sein. du solltest das am besten direkt mit deinem betreuer beim job center klären, bzw. bei negativer antwort von einem anwalt klären lassen.