Wird ein in Österreich absolvierts FSJ in einem Fachlich einschlägigen Bereich beim AdH anerkannt?

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Ich kann dir ehrlich gesagt keine rechtlich sichere Antwort auf deine Frage geben aber mein Bauchgefühl sagt mir, dass das FSJ in Deutschland absolviert werden müsste, um anerkannt zu werden. Der österreichische Rettungsdienst, weist in Teilen massive Unterschiede zum Rettungsdienst in Deutschland auf, vor Allem bei der Ausbildung und folglich auch bei den Kompetenzen.

In Österreich absolvieren Rettungssanitäter (RS) nach dem Sanitätergesetz (SanG) lediglich eine 260 stündige Ausbildung bestehend aus 100 Stunden Lehrgang und 160 Stunden Praktikum im Rettungsdienst, eine klinische Ausbildung fehlt gänzlich, der Lehrgang ist kürzer, es gibt keinen gesonderten Abschluss-/ Prüdungslehrgang. In Deutschland sind es mindestens 520 Ausbildungsstunden, bestehend aus vier Modulen. Auch die Aufgaben unterscheiden sich massiv, in Deutschland, darf ein Rettungssanitäter in der Notfallrettung ausschließlich als zweite Person, d.h. als Assistent des Notfallsanitäters und zugleich als Fahrer zum Einsatz kommen. In Österreich dürfen RS trotz halber Ausbildungsdauer hingegen auch noch eigenverantwortlich in der Notfallrettung zum Einsatz kommen (§9 SanG). Dass liegt daran, dass in großen Teilen Österreichs, vorrangig in den ländlichen Regionen, der Rettungsdienst noch von ehrenamtlichem Personal durchgeführt wird und man denen neben ihrem Hauptberuf keine umfangreichere Ausbildung zumuten kann. Die besser qualifizierten Notfallsanitäter, finden sich eigentlich nur in österreichischen Großstädten, wo der RD von hauptberuflich tätigem Personal durchgeführt wird.

Trotz der gleichen Berufsbezeichnung, kann man den Notfallsanitäter (NFS) in Österreich auch keinesfalles mit dem Notfallsanitäter (NotSan, NFS) in Deutschland vergleichen. In Deutschland ist der Notfallsanitäter eine anspruchsvolle, dreijährige Berufsausbildung bestehend aus 1.920 Stunden Unterricht an einer staatlich anerkannten Schule, 1.960 Stunden praktischer Ausbildung im Rettungsdienst an genehmigten Lehrrettungswachen und 720 Stunden praktischer Ausbildung in verschiedenen Fachabteilungen, vorrangig Anästhesie, Notaufnahme und Intensivstation eines geeigneten Krankenhauses. Die Ausbildung schließt mit einer mehrteiligen, staatlichen Prüfung am Ende des dritten Ausbildungsjahres ab. In Österreich, absolvieren NFS auf dem Rettungssanitäter aufbauend weitere 480 Stunden Ausbildung und kommen somit auf eine Gesamtdauer der Regelausbildung von 780 Stunden. Notkompetenzen, die in Deutschland Bestandteil der Regelausbildung sind, müssen sie in gesonderten Lehrgängen erworben werden und sind auch nicht mit denen in Deutschland vergleichbar.

Fazit: aufgrund dieser massiven Unterschiede würde ich sagen, dass ein in Österreich absolviertes FSJ im Rettungsdienst in Deutschland KEINE rechtliche Gültigkeit besitzt.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.