Wird das Lebenslange Wohnrecht von dem Wert des Hauses abgezogen?
Wird der Betrag des Wohnrechts einfach angezogen oder bleibt der Wert des Hauses (nach Schätzung) bestehen? Geht um Auszahlung an Geschwisterkind
2 Antworten
kommt drauf an wie alt die Person ist.
Weil nach dem Tod da erlischt natürlich auch das Wohrecht.
Grinsebaer33
29.04.2017, 23:02
Fragesteller
Beide 55 Jahre alt.
Ja, ein lebenslanges Wohnrecht wird anhand des Alters der Person, der Lebenserwartung und im Fall von Ertrags-Immobilien der entgangenen Miete berechnet.