Wird bei p-konto Kindergeld und kindes unterhalt als einkommen angerechnet?
Ich habe ein pfändungsschutzkonto und arbeite seit kurzen wieder. Ich bin alleinerziehend und bekomme für mein kind unterhalt 400 euro,Kindergeld 184 euro und mein lohn war 985 euro ! Ich kann über 500 euro nicht verfügen! Darf der unterhalt und des kindergeld als einkommen abgerechnet werden und/oder was kann ich tun das das geld frei gegeben wird?
3 Antworten
Ja. Du kannst den Pfändungsschutz erhöhen, da ihr ja zu zweit seid von 1073 auf 1479€. Dafür kannst du eine Bescheinigung bei der Schuldnerberatung bekommen. Da würde ich auch direkt fragen, wie du das Einkommen deines Kindes (Unterhalt und KG) schützen kannst. Da hilft dir auch das Jugendamt.
Danke! Ich hab nur nirgends rauslesen können ob eingehender unterhalt gemeint ist oder wenn man zahlen muss! Jetz versteh ichs!
P Konto heißt ja Pfändungsschutzkonto,das heißt alles was über deine Pfändungsgrenze geht kann gepfändet werden.
Alles was an Geld reinkommt aufs P- Konto wird angerechnet,egal um welches Geld es sich handelt.
ausser Wohngeld, Elterngeld
leider wird auch Hartz 4 angerechnet, idiotisch