wir haben ein berliner testament, mein mann ist verstorben,ich habe eine eigentumswohnung die mir gehört. Sohn meines Mannes(also mein stiefsohn, hat er ansp?

6 Antworten

Wenn Du laut Grundbuch alleinige Eigentümerin der Eigentumswohnung bist, kannst Du damit machen was Du willst. Verkaufen, an eine beliebige Persone vererben usw. Aber im Vererbensfall steht deinen leiblichen Verwandten natürlich ihr Pflichtteil zu.

Das berliner Testament schließt ja für den Todesfall des 1. Ehepartners andere Miterben aus, und vererbt alles an den 2. Ehepartner. Nach dem Tod des 2. Ehepartners kommen dann auch die vorher ausgeschlossenen Pflichterben zum Zug. Das gilt ja aber nur für das Eigentum des zuerst verstorbenen, und somit nicht für die Wohnung (wenn die nur dir allein gehört).

Ist aber nur eine Vermutung. Ich bin kein Fachmann.

Es gilt das, was im berliner Testament verfügt wurde !

Nach § 2271 Abs. 2 BGB ist der Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung (§ 2269 BGB) im Rahmen eines Berliner Testaments nach dem Tode des anderen Ehegatten nicht mehr möglich.

Bevor es Stress gibt, geh zu einem Anwalt und lass Dich beraten.

Berliner Testament, der Stiefsohn erbt, wenn auch du verstorben bist. Wart ihr beim Notar? Weiß der Stiefsohn davon? Also hat er auch eine Abschrift erhalten? Dann kann er den Anspruch durchsetzen. Wenn er will.

Man kann ein Berliner Testament nicht rückgängig machen, wenn ein Partner verstirbt. Und auch wenn der Stiefsohn keine Ahnung hat, ich fände es irgendwie schäbig meinem verstorbenen Partner gegenüber. Jetzt die Brüder einzusetzen.

dem Stiefsohn steht ein Pflichteil aus Erbe seines Vater zu(Wohnung erst nach deinem Tode)wenn du das vorher nicht verprasst