Willkür Vermieter?
Seit 11 Jahren bin ich Mieterin auf einem Grundstück ohne öffentliche Wasserversorgung, es gint nur Brunnenwasser-
Mit Erlaubnis des Vermieters habe ich einen Swimmingpool im Garten.
Jetzt verbietet mir der Vermieter auf einmal die Wasserentnahme für den Pool-
Darf er das, obwohl ich keinen anderen Zugang zu Frischwasser habe?
4 Antworten
man darf nicht so einfach Grundwasser entnehmen - auch wenn kein Wasseranschluß da ist - vermutlich hat der Verpächter Ärger mit der Stadt bekommen, weil es sich um einen illegalen Brunnen handelt
woher willst Du das wissen, kennst du die gesamte Post, die der Verpächter bekommt
Eine Erlaubnis kann durchaus widerrufen werden.
Frage mal in den örtlichen/ zuständigen Wasserwerken nach ob da nicht schon eine Pflicht zum Anschluß an die Wasserversorgung besteht. Meine Oma mußte ihren Brunnen in den 1970ern schließen. Weit auf dem Lande. Wasserprobe mitnemen
Aufgrund der Trockenheit könnte der Wasserspiegel gesunken sein. So das etwas sparsamer gelebt werden muß. Sollte aber schon im Sommer begonnen haben.
nein, es ist genügend Wasser da
Welche Begründung bringt er vor?
Ungerechtigkeit den anderen Mietern gegenüber (ich musste jede Füllung ja extra bezahlen) also unbegründet. Es ist genug Wasser vorhanden
Kannst du mit ihm das nicht argumentieren? Hast du wegen des Swimmingpools Ausgaben gehabt und vielleicht deswegen das Stück gemietet?
Der läßt nicht mit sich reden und natürlich habe ich Kosten. Der Pool ist groß und war auch nicht billig
vermutlich ist die ganze Wasserentnahme illegal ...
Nein, das ist sie nicht
woher weißt du das ... ?
die Stadt oder Kommune wird wohl kaum mit Dir als Pächter korrespondieren ....
Er ist kein Pächter, sondern Eigentümer. Ausserdem darf man auf dem eigenen Grundstück Brunnen bohren
Meiner Meinung nach kannst du ihm ggf. mit Schadensersatz drohen wenn er keine stichhaltigen Argumente hat.
nein, hat er nicht. Es ist reine Willkür, keine Ahnung warum.