Wieviele Fehltage darf man haben?

2 Antworten

Das ist egal, wenn sie entschuldigt sind.

Wichtig ist:

Man darf nicht ohne triftigen Grund fehlen (z.B. Krankheit, Unfall, Tod eines Angehörigen, Hochzeit ...)

Ein Erziehungsberechtigter muss die Schule am ersten Fehltag eines minderjährigen Schülers mündlich über das Fehlen informieren

Ab dem dritten Fehltag eines minderjährigen Schülers muss eine schriftliche Benachrichtigung eines Erziehungsberechtigten erfolgen und der Schüler bei seiner Rückkehr eine Erklärung vorlegen, aus der sich die Dauer sowie der Grund für die Fehlzeit ergibt. Bei Erkrankungen muss diese nicht konkret benannt sein, jedoch kann die Schule ein ärztliches Attest einfordern.

Die aufgezählten Regeln sind in jedem Bundesland gleich.

Es kann aber Besonderheiten je nach Bundesland geben. In dem Fall musst du dich nach dem bayerischen Schulgesetz richten.

egal hauptsache alle sind entschuldigt aber versuch eif nicht über 100