Wieviel Urlaub steht mir ab 2 Januar?

5 Antworten

mit Gesetzesgrundlage, weil das Urlaubsgesetzbuch sich dazu ausschweigt

Nein, tut es nicht.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz BurlG § 5 "Teilurlaub" Abs. 1 Halbsatz 1 besteht Anspruch auf Teilurlaub für jeden vollen Monat des Beschäftigungsverhältnisses.

Hier wäre aber zu klären, ob das Arbeitsverhältnis tatsächlich erst ab dem 02.01.2017 begonnen hat oder nach dem Arbeitsvertrag doch schon mit dem 01.01. und der 02.01. nur der erste Arbeitstag war.

Aber zur genaueren Erklärung:

Die beiden Tarifverträge für die Zeitarbeit (iGZ  und BAP/BZA) gehen beim Urlaubsanspruch von einer 5-Tage-Woche aus. Dein Urlaub in Höhe von 24 Arbeitstagen liegt damit deutlich über dem gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Arbeitstagen (bei einer 5-Tage-Woche).

Arbeits- und (wie hier) tarifvertraglich kann vereinbart werden, dass in dem Jahr, in dem nicht volle 12 Monat gearbeitet wurde (was bei Dir - wenn der Arbeitsvertrag tatsächlich erst ab dem 02.01. gilt - der Fall ist, auch wenn es sich nur um einen Tag handelt), der vereinbarte Urlaub entsprechend gekürzt/anteilig berechnet werden darf, weil nur volle Beschäftigungsmonate berücksichtigt werden.

Bei der Kürzung/anteiligen Berechnung darf aber - wenn das Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr länger als 6 Monate bestanden hat - der gesetzliche Mindesturlaub nicht unterschritten werden.

In Deinem Fall ist es also so:

>  In 2017 (wenn das Arbeitsverhältnis bis zum 31.12. dauert) hast Du nur 11 volle Beschäftigungsmonate (weil Dir ein Tag im Januar fehlt).

>  Aufgrund der anteiligen Berechnung hast Du demnach Anspruch auf Urlaub für 11 Monate, also 11/12 des tariflich vereinbarten Urlaubs von 24 Urlaubstagen, mithin Anspruch auf 22 Urlaubstage.

>  Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen (eine 5-Tage-Woche vorausgesetzt) wird durch die anteilige Berechnung nicht unterschritten, sondern immer noch um 2 Tage übertroffen.

Auch wenn das Verhalten des Arbeitgeber wegen dieses einen fehlenden Tages als äußerst kleinlich zu bezeichnen ist, so gibt es rechtlich daran nichts auszusetzen.

leuchtkugel64 
Fragesteller
 31.03.2017, 22:11

Danke für Deine schnelle, kompetente und hilfreiche Antwort.....so ähnlich habe ich auch die antwort vom Betriebsrat erhalten, aber so recht glaube ich das nicht.

Wenn ich versuche dagegen zu klagen, wird auch der Richter einsehen und beurteilen, was ein ganzer Monat ist.

Nehmen wir an, in irgendeinem Jahr ist der 1. Januar ein Samstag, immer noch ein Feiertag und der 2 Januar somit ein Sonntag, wo üblicherweile nicht gearbeitet wird, dann ist für "jeden" der 3. Januar ein Montag und der erste Arbeitstag.....keine Firma der Welt oder Eurer BRD würde dann den Arbeitsvertrag mit dem 01.01. beginnen? oder bin ich der einzigste Mensch der das so sieht?

alles andere ist soweit richtig mit dem 12tel Anteil usw.

andersrum wird aber auch der Urlaubsanspruch zur Monatsmitte geteilt....wer also vor dem 15. eines Monats anfängt, hat sinngemäß noch 1 Tag Urlaub plus....und wer zum/nach dem 15. gekündigt wird ebenso.....bei der ganz normalen Rechnung(wie in meinen Fall) der Jahresurlaub ist 24 Tage und geteilt durch 12/ also 2 Tage pro Monat

oder habe ich auch da ein Denkfehler???? zumindest hätte ich für den januar wenigstens 1 Tag urlaubsanspruch, weil es nicht ein ganzer Monat war!!!!!

verreisterNutzer  31.03.2017, 22:22
@leuchtkugel64

Dein Denkfehler ist Deine widersinnige Idee, gegen etwas zu klagen, was längst ausgeurteilt ist.

Diesen Prozess würdest Du "mit Pauken und Trompeten" verlieren!  

leuchtkugel64 
Fragesteller
 31.03.2017, 22:24
@verreisterNutzer

das glaube ich nicht.....weil ein Arbeitnehmer der am 1. Februar anfängt, genauso 22 tage hätte wie ich der am 2. Januar angefangen hat

verreisterNutzer  31.03.2017, 22:39
@leuchtkugel64

Dann klage - und falle auf die Nase...

So etwas wie Dich nennt man wohl auch "ungläubiger Thomas", stimmt´s?

leuchtkugel64 
Fragesteller
 31.03.2017, 22:52
@verreisterNutzer

woher kennst du meinen Namen???

Familiengerd  31.03.2017, 23:16
@leuchtkugel64

Wenn ich versuche dagegen zu klagen, wird auch der Richter einsehen und beurteilen, was ein ganzer Monat ist.

Es geht um einen Beschäftigungsmonat - der kann mit dem Kalendermonat übereinstimmen, muss es aber nicht!

Beispiel: 01.01. - 30.04. sind 4 volle Beschäftigungsmonate, 15.01. -14.04. ebenfalls; 02.01. - 30.04. sind nur 3 volle Beschäftigungsmonate, weil 1 Tag (01.01.)  für den 4. vollen Monat fehlt, 15.01. - 13.04. sind auch nur 3 volle Beschäftigungsmonate, weil 1 Tag fehlt (14.04.).

Mit einer Klage wegen des Urlaubsanspruchs würdest Du hundertprozentig scheitern!

Entscheiden ist nicht, wann Dein 1. Arbeitstag ist, sondern wann das Beschäftigungsverhältnis beginnt! Und wenn das Beschäftigungsverhältnis erst am 02.01. beginnt, dann fehlt eben ein Tag, wenn es zum Ende eines der Folgemonate beendet wird oder bis zum 31.12. weiterhin besteht.

zumindest hätte ich für den januar wenigstens 1 Tag urlaubsanspruch, weil es nicht ein ganzer Monat war!!!!!

Nein!!!

Für einen nicht vollen Monat besteht kein Urlaubsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis weniger als 6 Monate besteht oder wenn eine anteilige Urlaubsberechnung bei unterjährigem Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses vereinbart wurde (der gesetzliche Anspruch bleibt bei mehr als 6-monatigem Bestehen aber erhalten). 

andersrum wird aber auch der Urlaubsanspruch zur Monatsmitte geteilt....wer also vor dem 15. eines Monats anfängt, hat sinngemäß noch 1 Tag Urlaub plus

Das ist schlicht und einfach nicht richtig - es sei denn, es wurde so vertraglich vereinbart!

Im Übrigen:

Diese Aussagen beziehen sich auf deutsches Recht, nicht auf Recht der Schweiz oder Österreichs - wenn Du von "keine Firma der Welt oder Eurer BRD" sprichst.

Familiengerd  31.03.2017, 23:20
@leuchtkugel64

weil ein Arbeitnehmer der am 1. Februar anfängt, genauso 22 tage hätte wie ich der am 2. Januar angefangen hat

Das spielt überhaupt keine Rolle!

Der Januar zählt genau so wie der Februar als 1 Monat, auch wenn der Januar mehr Tage hat.

Auch der 16.01. - 15.02. zählt als 1 Monat, ebenso wie der 16.02. - 15.03., obwohl dieser Zeitraum weniger Tage hat als der erste Zeitraum.

verreisterNutzer  31.03.2017, 23:32
@Familiengerd

Für Laien der Lohn- und Gehaltsabrechnung schwer zu verstehen - im Grunde aber ganz einfach:

Alle Monate haben 30 Steuer- und 30 SV-Tage -- auch wenn sie abweichend (tatsächlich) 28, 29 oder 31 Tage haben.

Bei der urlaubsrechtlichen Frage hingegen, ob ein Monat "voll belegt" ist oder nicht, wird "von vorne" angefangen zu zählen, d.h. immer dann, wenn der Arbeitsvertrag nicht den 1. des Monats als Beginndatum ausweist, geht dieser Monat "urlaubsmäßig" verloren.

Da kann sich @leuchtkugel64 auf den Kopf stellen - oder sich eine derartige Kugel geben - es ändert nichts an den Tatsachen...

Familiengerd  31.03.2017, 23:39
@verreisterNutzer

d.h. immer dann, wenn der Arbeitsvertrag nicht den 1. des Monats als Beginndatum ausweist, geht dieser Monat "urlaubsmäßig" verloren

Das ist allerdings nur dann richtig, wenn das Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr zum Ende eines Kalendermonats endet!

Beginnt das Arbeitsverhältnis z.B. am 16. eines Monats und endet am 15. eines der Folgemonate, dann gibt es auch durchgehend volle Monate mit Urlaubsanspruch.

verreisterNutzer  01.04.2017, 00:20
@Familiengerd

Das ist wohl so - aber sicher nicht im Fall des Fragestellers. Hier gehe ich davon aus, dass sein Arbeitsverhältnis zum Ultimo eines Monats enden wird - vielleicht eher als ihm lieb ist...

leuchtkugel64 
Fragesteller
 01.04.2017, 09:44
@verreisterNutzer

das ist mir suspekt, ich weiß nicht wie man sich hier "privat" schreiben kann ?

Familiengerd  01.04.2017, 17:56
@leuchtkugel64

Nachrichten können "privat" geschickt werden, wenn eine Freundschaftsanfrage angenommen wird (evtl auch nur vorübergehend für diesen Nachrichtenaustausch).

verreisterNutzer  31.03.2017, 22:18

Der alte Trick der Arbeitgeber, Personalkosten zu sparen...

Ich habe bei meinen Vertragsverhandlungen immer die Argumente

° "Ich würde gerne ein gerades Beginndatum haben"

° Ich möchte keine Lücke in meinem Rentenkonto haben" usw.

vorgebracht, und war in allen Fällen erfolgreich.

ich hätte da im gleichen Atemzug noch eine Frage: wann wäre denn beim Arbeitsbeginn 02. Januar die Wartezeit vorbei????

wenn ich das Urlaubsgesetzbuch von 1963 (also absolut auf
dem neusten Stand) richtig interpretiere, ist nach Ablauf von 6 Monaten die
Wartezeit vorbei und in meinen Fall wäre es dann nicht der 30. Juni, sondern
der 01. Juli???

1 wen im  Arbeitsvertrag der 1  Januar steht dann   stehen dir auch 24 tage zu. selbst wen erst der 2te dein erste  Arbeitstag ist,

leuchtkugel64 
Fragesteller
 31.03.2017, 22:16

mein Arbeitsvertrag beginnt aber am Montag 02. Januar, weil der 1. januar ein Feiertag und zufällig ein Sonntag war.

Nehmen wir an, der 1. Januar wäre ein Samstag, womit der 2.Januar ein Sonntag wäre und somit der 3.Januar ein Montag und der erste Arbeitstag wäre....keine Firma Eurer BRD würde somit den Arbeitsvertrag zum 1. Januar beginnen?????

Hast du eine 5 oder 6 Tage Woche?

leuchtkugel64 
Fragesteller
 31.03.2017, 22:26

Eine 5-Tage Woche....was aber bei dieser Frage vollkommen irrelevant ist, also GAR KEINE ROLLE spielt

leuchtkugel64 
Fragesteller
 31.03.2017, 23:30
@diePest

es spielt trotzdem keine Rolle ob 5 oder 6 Tage....ich habe laut tarif 24 tage Jahresurlaub und 5 Tage woche

erkläre mir, was da eine 5 oder 6 tage-woche eine rolle spielen würde???

das steht nicht im Gesetzblatt, sondern im Tarifvertrag dieser Firma! Und das ist so mit den Tarivvertragsparteien ausgehandelt.

Gruß  hardty

Familiengerd  30.03.2017, 23:21

das steht nicht im Gesetzblatt

Das ist falsch!

Nach dem Bundesurlaubsgesetz BurlG § 5 "Teilurlaub" Abs. 1 Halbsatz 1 besteht Anspruch auf Teilurlaub für jeden Vollen Monat des Beschäftigungsverhältnisses.

Hier kommt hinzu, dass Urlaub anteilmäßig berechnet werden darf, wobei der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub dabei aber nicht unterschritten werden darf,

leuchtkugel64 
Fragesteller
 31.03.2017, 22:22
@Familiengerd

Deine Antwort ist schon richtig....ABER-was ist ein Monat?

bei der Widerspruchsfrist bei HarzIV ist zbsp. ein Monat....das ist doch aber schwammig...manche Monate haben 28 Tage, andere 30 oder sogar 31 Tage

Beim ALG1 ist Widerspruchsfrist 4 Wochen und das ist somit EINDEUTIG

Familiengerd  31.03.2017, 23:25
@leuchtkugel64

manche Monate haben 28 Tage, andere 30 oder sogar 31 Tage

Richtig!

Monat heißt Monat - dabei spielt es dann keine Rolle, ob ein Monat 28, 30 oder 31 Tage hat.

So ist es ja auch bei den Kündigungsfristen z.B. für den Arbeitgeber: in den ersten 2 Jahren 4 Wochen (also 28 Kalendertage) zum 15. oder zum Ende eines Monats, danach 2, 3, 4 usw. Monate zum Monatsende.

leuchtkugel64 
Fragesteller
 31.03.2017, 22:19

ich sehe das genau so wie Familiengerd....im Tarifvertrag steht nur 24 Tage Jahresurlaub...womit ganz einfach durch 12 ein Anspruch von 2 Tagen pro Monat sich ergibt

Familiengerd  31.03.2017, 23:28
@leuchtkugel64

womit ganz einfach durch 12 ein Anspruch von 2 Tagen pro Monat sich ergibt

Anspruch (beim Teilurlaub) besteht abar eben nur für jeden vollen Beschäftigungsmonat!! Und ein Beschäftigungsmonat ist eben nicht voll, wenn auch nur 1 Tag fehlt (auch wenn das vom Arbeitgeber kleinlich ist, wenn er so verfährt)!!