Wieviel Rauchmelder sind in einer Wohnung eigentlich Pflicht?
Wo genau finde ich Informationen wenn ich wissen möchte, wie viel Rauchmeldet in einer Wohnung Pflicht sind? Ich habe eine 2-Zimmer-Wohnung und habe nur in Flur und Schlafzimmer einen Rauchmelder hinbekommen, aber nicht im Wohnzimmer. Mein Onkel mit dem ich am Freitag telefoniert hatte, hat aber gemeint, das ich auch im Wohnzimmer einen Rauchmelder hätte vom Vermieter haben müssen.
Nur dieser meinte damals bzw. die Elektrofirma die die Dinger eingebaut hat, meinten das dies nicht erforderlich sei, was ich aber anders sehe. In der Küche gehört keiner hin, sonst würde das ja ständig los gehen wegen der Kochdämpfe. Nachträglich einen einbauen im Wohnzimmer kann man ja sicher trotzdem. So teuer sind die ja nun auch nicht mehr. Wollte aber nur wissen, wer jetzt Recht hat? Vermieter oder mein Onkel.
11 Antworten
... hier bei uns keine! ... in einigen Ländern in den Fluchtwegen (Flure) und Schlafräumen. Küche und Wohnstube wird nicht ausgestattet!
in allen Aufenthaltsräumen (also auch im Wohnzimmer) und im Flur ....
Wenn du nur eine Zwei-Zimmer-Wohnung hast, dann wird die nicht so groß sein, dass du die beiden anderen Rauchmelder nicht hörst. Dann reicht das was du hast aus.
Wir haben auch keinen im Wohnzimmer und in der Küche auch nicht, aber im Flur, im Schlafzimmer und in meinem Büro (ehem.Kinderzimmer), weil dort noch Büroschränke und ein Gästebett steht. Im Treppenhaus vor unserer Wohnungstüre wurde auch noch ein Rauchmelder angebracht.
Rauchmelder sind in vielen Bundesländern nur bei Neubauten Pflicht. Und da hat dann jedes Bundesland seine eigenen Vorschriften. Bei mir in Sachsen sind bis heute überhaupt keine Rauchmelder gefordert. Also kommt es erst mal drauf an wo die Wohnung ist und ob es ein Neubau ist. Wenn du aber der Meinung bist das noch mehr Rauchmelder in der Wohnung Sinn machen, empfehle ich, die auf eigene Rechnung für das Stück 8 - 10 € nachzurüsten. Das spart den Ärger mit dem Vermieter.
Die Verordnung regelt in vielen Bundesländern die Rauchmelderpflicht nicht nur für Neubauten. Altbauten haben zunächst eine Schonfrist von meist 4-5 Jahren nach In-Kraft-Treten der Verordnung und dann ist es für alle Pflicht! In vielen Bundesländern, z. B. Hamburg, S.-H.,....., ist es mittlerweile für ALLE Wohnungen Pflicht!
Nein, Dein Onkel hat wohl unrecht!
Gem. Landesbauverordnung heißt es: Alle Schlafräume und die dazugehörigen Fluchtwege.
Also ist Schlafzimmer und Flur OK. Es sei denn, das Wohnzimmer wird ebenfalls als Schlafraum genutzt, dann muss da auch einer hin!
Lese mal in der Verordnung Deines Bundeslandes nach! Meine Antwort bezog sich auf S.-H.!
Wenn du noch einen willst, dann rede doch mit deinem Vermieter, dann hättest du wenigstens die selbe Marke vom Rauchmelder, denn da gibt es schon kleine Unterschiede, zur Not bezahlste den eben selber und der Vermieter soll ihn besorgen.
Du weißt aber schon, dass die Frage und der Kommentar DREI Jahre alt ist! 😎😁
wenn ich also Übernachtungsbesuch habe (kommt zwar selten vor, aber hatte ich schon mal) , dann müsste theoretisch ja auch im Wohnzimmer ein Rauchmelder drin sein, immerhin stehen da die meisten elektronischen Geräte rum. Werde wohl aus Sicherheitsgründen einen eigenen Rauchmelder auf meine Kosten installieren. Geraucht werden darf in meiner Wohnung auch nicht, schon allein nicht wegen der empfindlichen Rauchmelder. Meine Nachbarn gehen deswegen auch schon alle nach draußen und rauchen nicht in ihrer Wohnung. Find ich so eine gute Regelung. Balkon haben wir ja nicht.