wieviel kostet mich eine einvernehmliche scheidung?

21 Antworten

Kostenrechner Beispiel vom www.scheidungskostenrechner.info für eine einvernehmliche Scheidung.

Als Beispiel Eheleute mit 2 minderjährigen Kindern:

Ehefrau: 1.000,- monatliches Nettoeinkommen Ehemann: 1.400,- monatliches Nettoeinkommen Gesamteinkommen: 2.400,- monatliches Nettogesamteinkommen Gesamteinkommen X 3 7.200,- Streitwert Einkommen

+ Versorgungsausgleich Mindeststreitwert* 1.000,- Erläuterung zum Streitwert des Versorgungsausgleichs finden Sie unten *

ergibt gesamt:

Streitwert Scheidungsverfahren

im obigen Beispiel 8.200,- Die Scheidungskosten würden sich ohne Reduzierung auf insgesamt auf 1.721,58 EUR belaufen (1.359,58 Rechtsanwaltkosten und 362 EUR Gerichtskosten, 181 EUR pro Gerichtsgebühr)

Reduzierungensmöglichkeiten bei Ihrer Scheidung

Der Streitwert der Scheidung kann für jedes minderjährige gemeinschaftliche Kind um jeweils 750 EUR reduziert werden, dh. das zusammengerechnete monatliche Einkommen der Eheleute wird monatlich um 250 EUR reduziert, damit der Streitwert insgesamt um 750 EUR verringert, für 2 minderjährige Kinder um 1.500 EUR.

Im obigen Beispiel kann der Streitwert der Scheidung von 7.200 EUR auf 5.700 EUR reduziert werden.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung oder eine Trennungszeit von über 3 Jahren ist eine weitere Reduzierung des Streitwerts von bis zu 30 % möglich. Hierzu ist ein entsprechender Reduzierungsantrag bei dem Gericht zu stellen, welchen wir beantragen. Die Gewährung liegt im Ermessen des Gerichts. In dem im obigen Beispiel liegt der reduzierte Streitwert dann nur noch bei 4.990,00 EUR (3.990 EUR reduzierter Streitwert Scheidung + 1.000 EUR Mindeststreitwert Versorgungsausgleich*).

Reduzierter Streitwert beispielhaft bei einer einverständlichen Online Scheidung

4.990,00 EUR Die Anwaltskosten würden sich im obigen Bespiel bei Gewährung der Reduzierung auf nur noch 919,28 EUR, die Gerichtkosten auf 242 EUR belaufen.

Die Rechtsanwaltskosten im obigen Bespiel bei Gewährung der Reduzierungen betragen nur noch 919,28 EUR, die Gerichtskosten (2 Gerichtsgebühren) 242 EUR, wobei jeder Ehegatte 1 Gebühr zu zahlen hätte in Höhe von 121 EUR, Kosten insgesamt 1.161,28 EUR.

Im obigen Beispiel können die Ehegatten damit durch Streitwertreduzierungen 440,30 EUR Rechtsanwaltskosten und 60 EUR Gerichtskosten pro Gerichtsgebühr sparen.

Bei einer einverständlichen Scheidung benötigen Sie nur einen Anwalt, denn die Zustimmungserklärung zum Scheidungsantrag kann der andere Ehegatte ohne Anwalt abgeben. Die Kosten des Anwalts können sich die Ehegatten intern teilen, so dass jeder Ehegatte im obigen Beispiel nur noch 459,64 EUR Rechtsanwaltskosten zahlt. Im obigen Beispiel können die Ehegatten bei ihrer einvernehmlichen Scheidung ca. 959 EUR an Scheidungskosten sparen.

mariaeis  13.12.2012, 17:34

Danke, habe deinen Tipp befolgt und war sehr zufrieden mit dem Ergebnis.

das mit dem Anwalt stimmt so nicht.

Ihr braucht, zumindest in einigen Bundesländern, keinen Anwalt sondern könnt, sofern Ihr keine Kinder habt und über das Finanzielle Einvernehmen herrscht, zu einem Notar gehen, der alles in die Wege leiten kann.

Am ehesten würde ich zu einer Mediationsstelle gehen (viele Städte haben eine solche mittlerweile kostenlos eingerichtet und die üblichen Träger wie Caritas und Pro-Familia bieten das auch an) und mich dort beraten lassen.

Auf alle Fälle: wenn Du es schaffst, dann meine herzliche Gratulation zur friedlichen Scheidung. Einen Lebenstraum aufzugeben ist immer schwer, und wer das friedlich schafft zeigt großen Charakter.

pj

amiria71  01.02.2008, 09:24

pj, davon habe ich noch gar nichts gehört. In welchen Bundesländern geht das denn? hast du da einen link?

kevin1905  18.03.2018, 20:30

Vor dem Familiengericht herrscht Anwaltszwang für den Antragsteller, es sei denn du präsentierst mir die Quelle für deine Behauptung.

Kosten: Gegenstandswert für die reine Scheidung mit Versorgungsausgleich (Ausgleich der beiderseitigen Rentenanwartschaften) errechnet sich aus dem Nettoeinkommen für beide Eheleute für drei Monate plus Euro 1000 bzw 2000 für den Versorgungsausgleich. Aus diesem Gegenstandswert errechnen sich diie Rechtsanwaltsgebühren anhand einer Tabelle hinter diesem Link: http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_2_77.html . Es fallen bei einem Rchtsanwalt 2,5 der Gebühren an. Gerichtsgebühren z.B. bei Gegenstandswert Eur 4.000 liegen bei 315,- und bei Gegenstandswert 12.000 liegen bei 657. Zwischenwerte dazwischen.

Erforderlich ist ein Anwalt zur Antragstellung für einen Ehegatten. Der andere Ehegatte benötigt keinen Anwalt, wenn er nicht entgegentreten will.

Dauer: Vorgeschrieben ist, dass die Ehe nach einjähriger Trennung geschieden werden kann. Der Antrag kann bereits drei bis vier Monate vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden, da die Rentenversicherungen zur Erteilung der für den Versorgungsausgleich erforderlichen Auskünfte etwa drei Monate benötigen. Die Trennung kann ja bereits in der gemeinsamen Ehewohnung begonnen haben. Solltet Ihr also schon seit Mai 2007 in der gemeinsamen Wohnung getrennt gelebt haben ;-) . könnte bereits jetzt Scheidungsantrag gestellt werden. Das Gericht verläßt sich bei der Ermittlung der Trennungszeit auf die Angaben der Parteien und forscht nicht weiter nach...

hausmann2  04.11.2015, 18:49

Wer schnell sich ein Bild über die Kosten seiner Scheidung selber machen will, der geht am besten zu dem www.scheidungskostenrechner.info Der Vorteil ist, dass man sich ein unverbindliches Angebot von einem Anwalt geben lassen kann um es dann zu vergleichen.

Unter http://www.online-ehescheidung.org kann man die Kosten der Scheidung online berechnen lassen. Ansonsten hat man dort die Möglichkeit, auf günstigste Art die Scheidug gleich online zu beantragen.

 - (Geld, Kosten, Scheidung)
petra1952  29.11.2012, 19:14

Dort habe ich leider keine Auskunft erhalten. Nur der Scheidungskostenrechner und dann die Anwälte aus Berlin haben schnell reagiert und alle Fragen beantwortet. Der kostenfreie Scheidungskostenrechner ist wirklich eine Wucht.

da bei einer Scheidung viele Sachen zu berücksichtigen sind, die du hier gar nicht genannt hast, empfehle ich dir, zu einem Anwalt für Familienrecht zu gehen und dir eine Erstberatung geben zu lassen. Wenn du feststellst, dass der Anwalt für dich menschlich, wie auch sachlich kompetent ist, erteilst du ihm das Mandat, weil du ja dann weisst, mit was für Kosten du rechnen hast und welche Fristen dabei laufen.