wieviel % darf ich bei einem Grundstück bebauen

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BauNVO § 19 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche (GRZ)


(1) Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 3 zulässig sind. (2) Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. (3) Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die im Bauland und hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie liegt. Ist eine Straßenbegrenzungslinie nicht festgesetzt, so ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die hinter der tatsächlichen Straßengrenze liegt oder die im Bebauungsplan als maßgebend für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche festgesetzt ist. (4) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von 1.
Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, 2.
Nebenanlagen im Sinne des § 14, 3.
baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, mit zurechnen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. Im Bebauungsplan können von Satz 2 abweichende Bestimmungen getroffen werden. Soweit der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt, kann im Einzelfall von der Einhaltung der sich aus Satz 2 ergebenden Grenzen abgesehen werden 1.
bei Überschreitungen mit geringfügigen Auswirkungen auf die natürlichen Funktionen des Bodens oder 2.
wenn die Einhaltung der Grenzen zu einer wesentlichen Erschwerung der zweckentsprechenden Grundstücksnutzung führen würde.


Für dein Vorhaben benötigst du eine Baugenehmigung!

Hast du einen Bebauungsplan? Wenn ja, darauf müsste eine Grundglächenzahl (GRZ) angegeben sein. Das gibt an wie viel du bebauen darfst. Daraus ist dann ersichtlich ob du anbauen darfst oder nicht. Nicht zu verwechseln mit GFZ (Geschossflächenzahl)

Mir ist nur bekannt das von der Grenze 3 m Abstand einzuhalten ist ... außer man hat Sonderregelung wie bei Doppelhaushälfte, Garagen dürfen auch direkt an Zaun gesetzt werden.

Aber Baugenehmigung haste schon und das dann dein Wintergarten noch einmessungspflichtig ist weißt du auch???

Wenn man eine sog. Bauvoranfrage für ein paar Euro Gebühren beim Bauamt stellt, hat man genauere Angaben als dies hier wer auch immer geben könnte. Denn auch Zuwegungen sind ggf. Bebauung.

Seehausen  07.04.2014, 11:51

Naiv und falsch.

Dasa hängt von den Festsetzungen des Bebauungsplanes oder, wenn keiner besteht, von der Bebauung der Umgebung ab.