Wiederrufsrecht, Umtausch

10 Antworten

Müller ist hier nur der Drittanbieter. Bei Sony ist das heikel, sie nehmen sich nämlich das Recht heraus, sich selbst um diese Probleme zu kümmern. Wenn du die jetzt bei Müller zurückgeben würdest, dann müssten die sie zum Bruch geben und Sony müsste ihnen die dann ersetzen. In der Gewährleistung greift aber zuerst die erste Stufe, nämlich, dass der Vertragspartner (in diesem Fall Sony) die Chance auf Wiedergutmachung hat, durch Austausch oder Verbesserung. Wenn sie die reparieren oder intern austauschen, kommt das die Firma billiger, als wenn die Müller den Kaufpreis ersetzen. Weil hier auch viel von Garantie die Rede war - ließ mal genau nach, wer dir hier die Garantie gibt: nämlich Sony. Eigentlich sollte es so bei jeder Reklamation funktionieren, für die meisten lohnt sich aber der Aufwand nicht, und sie ersetzen dann nur dem Einzelhändler den Kaufpreis. Bei technischen Geräten ist das aber oft anders und das Unternehmen will das dann intern regeln. 

Ich finde es krass, dass manche hier gleich raten, mit dem Anwalt zu drohen o.O. Mach's doch einfach über Sony, die schicken dir einen DHL Mann vorbei, die machen das alles gratis und liefern dir das Teil dann wieder repariert oder ausgetauscht vor die Haustüre. Geht auch ganz fix.

Die kümmern sich aber um nix bzw halten sich da komplett raus. War heute da und die meinten ich soll es mit Sony klären. Da würde ein Bote von dhl oder so kommen und die Konsole abholen,und ich würde sie irgendwann repariert zurück bekommen.

DPolat 
Fragesteller
 09.01.2015, 01:28

Danke ;)

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Ich bin mir nicht sicher ob dieses 14-tägige Rückgaberecht nicht nur beim Onlineshopping gilt.

Wenn Müller es nicht nehmen will, solltest du dich bei Sony melden, denn wenn du nichts gemacht hast ist es ein klarer Gewährleistungsfall und Sony muss es dir dann ersetzen

Georg63  09.01.2015, 01:07

Sony muss gar nichts - für die Abwicklung der Gewährleistung ist der Verkäufer zuständig.

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DPolat 
Fragesteller
 09.01.2015, 01:11

Blöd gelaufen für mich, würde ich mal sagen 😕

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KurtCobain1995  09.01.2015, 01:13
@DPolat

Ne, gar nicht, sofern du nicht an der Konsole herumgepfuscht hast oder sie fahrlässig zerstört hast, hast du auf jeden Fall Gewährleistungsanspruch und so eine Konsole hat auch sicher min. 1 Jahr Garantie

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DPolat 
Fragesteller
 09.01.2015, 01:18

Da ist nix dran!!! Kein Kratzer nix... Hab sie ja erst seit 8 Tagen. Und warum hat der Verkäufer dann so quer geschossen heute ?

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KurtCobain1995  09.01.2015, 01:19
@DPolat

In der Hoffnung du würdest es aufgeben uns es einfach aufgeben ist halt das harte Geschäftsleben

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DPolat 
Fragesteller
 09.01.2015, 01:20

Dann wird es wohl eine Runde 2 morgen geben ;)

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KurtCobain1995  09.01.2015, 01:22
@DPolat

Wenn der sich wieder querstellt würde ich mich an deiner Stelle bei einer wirtschaftlichen Einrichtung (in Österreich heißen die Wirtschaftskammern, k. A. wie es in D heißt) informieren, dann hast du wenigstens Gewissheit über deine gesetzlichen Mittel

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Dies ist kein Widerruf sondern eine Reklamation. Das MUSS angenommen werden. Hast Du keine Garantie bei dem Teil gehabt? Eigentlich müssen sie das einschicken oder Du kannst es direkt über Sony abklären. Ruf dort an.

Georg63  09.01.2015, 01:10

Wozu Garantie? Die gesetzliche Gewährleistung ist in diesem Fall bequemer und wirksamer.

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Es gibt doch ein 14tägiges Rückgaberecht oder?

Nö, das gibt es im Einzelhandel nicht, das gibt es nur im Versandhandel. Hättest Du die PlayStation z.B. bei einem Händler bei eBay oder bei Amazon gekauft könntest Du sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückschicken und vom Kauf zurücktreten.

Deine Situation hat mit dem Rückgaberecht aber nichts zu tun, denn wenn ein neues Produkt innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf den Geist aufgibt, ist es ein Fall für die gesetzliche Gewährleistung, und für die ist erst einmal der Verkäufer zuständig, und nicht Du.

Du kannst von dem Händler also fordern, dass er das Gerät zum Hersteller einschickt und reparieren lässt, ist er dazu nicht bereit oder in der Lage muss er anderweitig dafür Sorge tragen, dass der Mangel an dem bei ihm erworbenen Produkt behoben wird – z.B. in dem er Dir ein Ersatzgerät aushändigt oder Dir im Zweifelsfall den Kaufpreis erstattet. Weigert man sich auch weiterhin Dir bei Deinem Problem zu helfen solltest Du umgehend die Verbraucherzentrale Deines Bundeslandes kontaktieren, dort kann man Dir ggf. auch vor Ort helfen, zu Deinem Recht zu kommen.

DPolat 
Fragesteller
 09.01.2015, 01:23

Vielen Dank ich werd mal mein Glück versuchen ;)

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oliberlin  09.01.2015, 01:29
@DPolat

Gern, und viel Erfolg! Die Idee von Georg63 find ich gut: Geh mit nem Zeugen hin, weise die Verkäufer darauf hin, dass sie als Verkäufer lt. BGB zur Gewährleistung verpflichtet sind und drohe mit nem Anwalt auf ihre Kosten, wenn sie das Gerät nicht selbst an den Hersteller/Importeur zur Reparatur einschicken, wie es ihre Pflicht ist.

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