Wiederheirat nach Scheidung katholisch vs orthodox?
Hallo , ich habe eine allgemeine Frage.
ich habe eine Hausarbeit zum Thema Scheidung und Wiederheirat im Christentum und finde im Internet einfach nichts konkretes darüber .
Wenn ein Katholik schon einmal Standesamtlich und Kirchlich verheiratet war und dann wiederheiratet dann wird das ja als Sünde gesehen und man ist von dem Sakrament ausgeschlossen.
bei orthodoxen ist es etwas milder und unter bestimmten Umständen möglich ohne „Strafen“ wiederzuheiraten
meine Frage : wie sieht es aus wenn ein Katholik in erster Ehe nur Standesamtlich geheiratet hat und nicht kirchlich, bei der zweiten Ehe aber kirchlich heiraten will .Ist man dann auch von dem Sakrament ausgeschlossen?
Dazu habe ich leider nichts gefunden , würde mich aber freuen wenn jemand eine Antwort darauf weiss !
vielen Dank im Vorraus
4 Antworten
In dem von dir konstruierten Fall verhält es sich so, dass eine zweite Ehe des Katholiken unter bestimmten Umständen möglich ist. Es müsste allerdings zuvor im kirchenrechtlich Sinn die Ungültigkeit der ersten, alten Eheschließung festgestellt werden. Falls das gelingt, würde die geplante neue Ehe zur ersten Ehe und wäre möglich.
Hallo N1usha,
die katholische Kirche betrachtet die Ehe als unauflösbar.
Allenfalls in Ausnahmefällen kommt eine Annullierung in Betracht.
Die Bischofssynode zu den" pastoralen Herausforderungen der Familie" von 2014 hat versucht, die Wiederverheiratung geschiedener Eheleute zu thematisieren.
Das Thema hängt eng mit der Geschichte von Ehe und Scheidung zusammen.
Details liest du bitte hier:
https://www.scheidung.de/scheidung.html
iurFRIEND®AG
Das ist kein Problem. Gemäß Kirchenrecht zählt die Standesamtliche Heirat nicht als kirchlich verheiratet.
Sogar die evangelische Trauung zählt nicht bei den Katholiken.
In manchen Fällen mag das stimmen, aber nicht in jedem Fall. Denn für Katholiken ist eine standesamtliche oder evangelische Heirat nicht einfach "nichts".
Ich glaube (nicht wissen, haha) das zählt alles nicht. Das Sakrament der Ehe dürfen nur die katholischen Priester und evtl. auch Diakone spenden.
Ich würde sagen das die 1 Ehe für die Geistigen nicht zählt.
Die wurde nicht kirchlich gesegnet.
Interessant wäre auch noch die Konstellation :
nur standesamtlich geheiratet
Partner A (der wiederheiratet) : Katholik
Partner B : Jude Bzw Moslem Bzw Orthodoxer