Wieder zu den Eltern ziehen - Vermieter verweigert?
Hallo,
ich habe bis August bei meinen Eltern in der Mietwohnung gewohnt, bin eine Zeit lang ausgezogen und nun möchte ich wieder zu meinen Eltern ziehen - genau genommen ab Mai 2024.
Kann der Vermieter jetzt einfach sagen, dass die das nicht akzeptieren, dass ich mich bei meinen Eltern wieder anmelde und dorthin ziehe? Was muss ich beachten, wenn ich mich bei meiner örtlichen Gemeinde wieder ummelden möchte? Brauche ich da irgendein Dokument von den Vermietern meiner Eltern oder kann ich da einfach zum Einwohneramt gehen und mich dort umschreiben?
6 Antworten
Nein, kann er nicht. Die Mietgeberbescheinigung stellt der Mieter der Wohnung deiner Eltern aus. Entweder der Hauptmieter oder wenn beide die Mieter sind, dann beide.
Nein, kann er eigentlich nicht.
Wenn du ihn zb früher verprügelt hättest, dann könnte er.
In der Regel kann der Vermieter es nicht verweigern, wenn die Wohnung groß genug ist.
Jedoch kann er unter Umständen Verhaltensbedingte Hemmnisse ins Felde führen um einen Einzug zu unterbinden.
Kindern darf der Einzug Scheins nicht verwehr werden.
er kann es nicht verweigern