Wie wird man freiberuflicher Fotograf?

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FrageAntwort13 hat vollkommen recht, habe nämlich soeben auch mein Gewerbe als Fotograf angemeldet, d.h. als richtiger Fotograf mit Fotostudio für jegliche Auftragsfotografie wie Passbilder, Hochzeitfotografie und Gruppenfotos etc... Ohne Fotostudio und "richtigen" kommerziellen Gedanken könnte man sich höchstens als Fotodesigner und Bildbearbeiter über die IHK betiteln, oder man geht den Weg des Freiberufler, das zielt dann aber eher auf die Zusammenarbeit mit Firmen/Verlagen hinaus.

Für meinen Weg (Nebenberuf) mußte ich in die HWK 70€(die ersten 2 Jahre) und ins Gewerbeamt 30€(einmalig), BG seit neusten nicht mehr, wenn man unter 100 Tage im Jahr arbeitet. Somit ist alles unter Dach und Fach und ich kann mich laut Anlage B1 der HwO Fotograf nennen. War gar nicht so einfach das alles rauszufinden man wird von einem "Verein";) zum anderen geschickt.

Im Endeffekt musst du dich "nur" selbstständig machen. Hier sind jedoch neben der Fotografie weitere Kompetenzen sehr wichtig. (Verkauf, Marketing, Unternehmensführung etc). Nur gute Bilder erstellen zu können reicht hier leider nicht. Die wichtigste Frage ist immer "wie bekommen ich Aufträge/Kunden) hierfür solltest du dir im Vorfeld eine Strategie erarbeiten und möglichst nicht nur auf eine Methode setzen. Der Marketingbereich ist also einer der wichtigsten.

Du brauchst einen Gewerbeschein und musst dich bei der IHK anmelden, auch musst du darauf achten, dass du dich nicht Fotograf nennst, denn die Bezeichnung ist geschützt, dafür braucht man eine entsprechende Ausbildung. Du kannst dich aber Fotodesigner oder Bildjournalist nennen, das geht. Einen Meisterzwang gibt es nicht mehr, von der Seite ist das kein Problem.

Irgendwas habe ich mal gelesen, dass es bei bestimmten Tätigkeiten wie Hochzeitsfotografie Probleme für Nichtfotografen geben könnte, finde die Seite jetzt aber nicht. Da solltest du noch mal etwas recherchieren.

FrageAntwort13  01.02.2011, 16:58

Gerade bei Hochzeitsfotografie ist der Gestaltungsfreiraum extrem groß, dazu kommt der dokumentarische Charakter. Damit fällt es weit aus der Definition für handwerkliche Fotografie - ergo: kein Problem :-)

Für eine rein freiberufliche Tätigkeit ist kein Gewerbeschein nötig, da reicht die Anmeldung beim FA.

TomBerlin  01.02.2011, 17:09
@FrageAntwort13

Ich habe vor langer Zeit mal etwas zu dem Thema in einem Forum gelesen, da gab es Ärger mit der Handwerkskammer wegen der Hochzeitsfotos. Ob das nun auch vor Gericht bestand hätte, ist die Frage.

FrageAntwort13  01.02.2011, 17:42
@TomBerlin

Kommt jetzt drauf an vor wie langer Zeit.. Die Aufhebung des Berufsschutzes für Fotografen ist ja noch nicht soooo lange her.

Heute ist das jedenfalls kein Problem mehr. Ich kenne ein paar, die sich Hochzeitsreportagen spezialisiert haben; keiner davon ist gelernter Fotograf.

Zunächst mal musst du unterscheiden: Freiberuflich oder gewerblich? Das sind zwei unterschiedliche Dinge.

Gewerbe bedeutet neben der Gewerbeanmeldung auch Pflichtmitgliedschaft in der IHK bzw. HWK und in der BG.

Als Freiberufler benötigst du keine Gewerbeanmeldung; die Anmeldung beim zuständigen Finanzamt genügt und schon bist du freiberuflicher Fotograf.

Der Teufel steckt mal wieder im Detail: Eine freiberufliche Tätigkeit ist nur in bestimmten Grenzen möglich. Du kannst dich als künstlerischer Fotograf anmelden oder als Fotojournalist, das war es dann auch schon. Dabei muss in einen Arbeiten klar eine freie künstlerische Gestaltung bzw. der journalistische Schwerpunkt zu erkennen sein. Sobald du Fotoarbeiten nach eindeutigen, eng begrenzten Vorgaben des Auftraggebers ausführst (z.B. Bewerbungsfotos, Passbilder), bist du handwerklich, also gewerblich tätig.

Ein Beispiel zur Unterscheidung künstlerisch/handwerklich: Jemand möchte "gute Fotos" von sich haben.

a) Die Bildideen und die Umsetzung bleiben weitgehend dir überlassen, die Bilder zeigen zumindest im Ansatz einen dir eigenen Stil - Kunst.

b) Die Person kommt mit einem Fotoband und zeigt dir, wie sie sich gerne abgelichtet haben möchte. Die gesamte Bildgestaltung ist somit vorgegeben, es geht praktisch nur noch um die handwerkliche Umsetzung - Gewerbe.

Zum Thema Fotojournalismus: Das kann vom Unfallfoto über Stadtportrait bis zur Reisereportage alles sein, was einen dokumentarischen Charakter hat.

Du könntest bei Facebook & Co ein Profil mit deinen Arbeiten anlegen. Falls jemand Interesse hat deine Arbeit in Anspruch zu nehmen und dich anfragt, könntest du es so vereinbaren dass du vorerst keinen festen Satz verlangst sondern dir geben lässt, was die Person für angemessen hält. So könntest du austesten, ob es was bringt. Heutzutage gibt es Fotografen und solche, die sich für welche halten, an jeder Ecke. Die große Kohle wirste damit nicht machen. Außer mit Promibildern für die Presse evtl. Wenn du das richtig machen willst, musst du definitiv Buch drüber führen und brauchst evtl nen Gewerbeschein. Bin mir aber nicht sicher bei letzterem.