wie wird eine jugendstrafe berechnet?
hallo also ich blicke beim Jugendstrafrecht nicht so ganz durch. Nehmen wir einfach mal nen beispiel, schwere räuberische Erpressung, da gibt es ja im Erwachsenenstrafrecht mindestens 3 Jahre. Wie sieht es dann im Jugendstrafrecht aus gibt es da dann auch so etwas wie eine Mindestfreiheitsstrafe, oder ist das anders. Es gibt ja im Jugendstrafrecht mindestens glaube ich 6 Monate oder waren es 3 Monate?? und höchstens 10 Jahre, ist das dann s das man bei einem schweren raub eine strafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren bekommt oder wie ist das?? und mal angenommen jemand begeht einen Totschlag da gibt es ja im Erwachsenenstrafrecht min. 5 Jahre und ist das dann im Jugendstrafrecht so das man eine strafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren zu erwarten hat oder wie ist das im netz finde ich da nichts anständiges drüber
2 Antworten
Es stimmt, dass die Jugendstrafe mindestens 6 Monate beträgt, ja. http://dejure.org/gesetze/JGG/18.html Feste Strafmaße wie im Erwachsenenstrafrecht gibt es nicht. Die Jugendstrafe ist so zu bemessen, wie sie notwendig ist, um den Jugendlichen erzieherisch zu beeinflussen. Theoretisch bräuchte selbst wegen eines schweren Raubes nicht einmal Jugendstrafe verhängt werden, wenn in der Tat keine "schädlichen Neigungen" erkennbar sind und auch die Schwere der Schuld dies nicht gebietet.
Kommt auf viele faktoren an vor allem im Jugendstrafrecht.
Da muss du einen Anwalt fragen oder selbst in den Pragraphen nachschauen