wie wird arbeitslosengeld I berechnet?

3 Antworten

In der Regel werden die letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit gerechnet !

Also deine letzten 12 Einkommen addiert,die dann durch 12 geteilt und das ergibt dann den Durchschnitt.

Von deinem durchschnittlichem Nettoeinkommen stehen dir dann ohne minderjährige Kinder ca.60 % als ALG - 1 zu.

Sollte das dann deinen Bedarf nach dem SGB - ll ( Hartz - 4 ) nicht decken,dann kannst du entweder Wohngeld ( vorrangige Leistung,wenn du das Mindesteinkommen erreichst ) oder dann aufstockend ALG - 2 beim Jobcenter beantragen.

Ausschlaggebend für die Leistungshöhe sind die letzten 6 Monate. Das Alg1 ist ca. 63% vom letzten Netto.

issaima 
Fragesteller
 05.03.2015, 19:53

Hallo, Das kann gar nicht stimmen. Denn die Sachbearbeiterin sagte ich muss beweisen dass ich die 24 monate gearbeitet hab in vollzeit. Bei mir sind dann 19 monate. In deutschland muss man mindestens ein jahr sozialversicherungspflichtig ggearbeitet haben um arbeitslosengeld I zubekommem

stern311  05.03.2015, 19:54
@issaima

ja da geht es darum ob du überhaupt einen Anspruch auf Alg.1 hast. Dafür mußt du 360 Kalendertage gearbeitet haben innerhalb der letzten zwei Jahre. Zur Leistungshöhe- wie oben gesagt.

issaima 
Fragesteller
 05.03.2015, 21:52
@stern311

Ja aber oben haste was anderes erwähnt. Ich habe oben gesagt dass ich in den letzten 24 monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe aber nur bei verschiedenen firmen und somit gehältern. Arbeitslosengeld I während der Weiterbildung steht mir schon zu. Das steht schwarz auf weiss .arbeitsamt hat das schon bestätigt.

Hallo,

Nichts für ungut stern311, aber deine Antwort ist einfach falsch. Als Grundlage für dein Arbeitslosengeld wird das sogenannte Bemessungsentgelt zugrunde gelegt. Als Bemessungsentgelt wird - in den meisten Fällen - dein Bruttoeinkommen des LETZTEN Jahres gesehen. Davon wird ein täglicher Durschnitt festgelegt, es gibt einige Abzüge: Soli, Lohnsteuer und Sozialversicherungspauschale.

Es werden also nur die letzten 12 Monate zu Grunde gelegt, außer du weist nach, dass du davor maßgeblich mehr verdient hast. Dann prüft die Arbeitsagentur auf Antrag, ob die letzten 24 Monate berücksichtigt werden können. Davon gehe ich jetzt aber mal nicht aus.

Und von diesem Betrag erhälst du entweder 60% (ohne Kinder im Sinne des Einkommenssteuergesetzes) oder 67% (mit Kind im Sinne des Einkommenssteuergesetzes.

Ungefähr kann man sagen, dass du also ca. 60 bzw. 67 Prozent vom Netto erhälst und für die Berechnung das letzte Jahr genommen wird. Wie du siehst, allerdings etwas komplizierter :)

Gibt im Internet übrigens einen Arbeitslosengeldrechner:

http://www.pub.arbeitsagentur.de/alt.html

Gruß und viel Erfolg dir!

issaima 
Fragesteller
 05.03.2015, 22:08

Danke .ich hoffe du kennst dich mehr aus das ist mein fall. Bin gerade krankgeschrieben und meine lehre aus gesundheitlichen Gründen abbrechen muss.anfang April bekomm ich eine Weiterbildung und Währenddessen bekomme ich Arbeitslosengeld I. In den letzten 24 Monaten hatte ich 3 arbeitgeber. 5-7.2013 befristetes Arbeitsverhältnis 8.2013-5.2014 arbeiter bei zeitarbeitsfirma 6.2014-3.2015 lehre wobei ab dezember kriege ich krankengeld. AA hat mir gesagt ich hab 19 monate gearbeitet und jetzt meine frage Wie wird es berechnet? Wird alg 1 aus den 19 monaten berechnet? Z.b bei A hatte ich 2000 euro brutto 3 monate Bei B 1500 brutto 10 Monate Bei C lehre und somit 700 euro brutto 6 monate Wird das durchschnittliche gehalt aus den Gehältern rausgerechnet und von dem 60% entspricht ALG 1? DAA IST MEINE FRAGE DANKE

issaima 
Fragesteller
 28.03.2015, 11:30

Also jetzt weiss ich bescheis.ich war beim AA Bei mir sind 18 monate zu Grunde gelegt. Die Mitarbeitererin wollte nur die letzten 12monate zu grunde legen. Aber ich hab ihr gesagt dass ich nicht für die Katz die 3 Arbeitsbescheinungen von den letzten Arbeitgeber ausfüllen lassen. Dann sagte sie ah wo ist die dritte Bescheinigung Dann ich so die liegt auf Ihrem Tisch dann sie so ahh ok das war mit absicht. Dann fragte sie welche lohnsteuerklasse ich hab dann ich 5 Und was machte sie 6. Das was bei rtl berichtet wurde über arbeitsamt ist zu 90 % wahr

Robbenhund  28.03.2015, 12:27

Leg Widerspruch ein. Wieso sollte sie die 6 eintragen? Vielleicht ein Versehen? Oh man! :D