Wie weit geht die Schweigepflicht(Anwalt)?

8 Antworten

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Du solltest dich sehr allgemein fassen, also nur zusammenfassend schreiben, worum es in der Sache ging. Details, die Rückschlüsse auf den Mandanten zulassen, solltest du unbedingt weglassen. Außerdem erstreckt sich deine Schweigepflicht auch auf Interna der Kanzlei. Mit Berichten über besonders schlaue Kniffe des Rechtsanwalts wäre ich also auch vorsichtig ;)

Wenn du ganz sicher sein möchtest, lass den Rechtsanwalt deinen Bericht gegenlesen.

Hi,

Man darf halt keine Rückschlüsse zu irgendwelchen Personen schließen können.

Alter, Beruf, Wohnort, Adresse usw. hält man grundsätzlich seehr allgemein.

Aber wie "Atzec" das auch vorschlägt: Leg das doch dem Anwalt zu Korrektur vor.

Alle Namen schwärzen, und schauen dass Niemand trotzdem wen erkennen kann.

karo13  05.02.2014, 11:25

Namen schwärzen? Wie wärs mit Namen gar nicht erst erwähnen?

Aufgrund dieser Antwort fühle ich mich genötigt, nochmal ganz deutlich zu sagen: bitte auf gar keinen Fall irgendwelche Kopien aus Akten verwenden!!

Die Schweigepflicht ist allumfassend - absolut.

Schreibe keinesfalls über einen Fall, auch nicht anonymisiert. Der Inhalt Deines Berichts sollte zunächst die Schweigepflicht und Diskretion beschreiben. Damit kannst Du auch erläutern, dass Du keine Fälle beschreibst. Im weiteren kannst Du die Struktur des Anwaltsbüros beschreiben (Anwalt, Sozius, Büroleitern, Schreibkräfte, Softwareausstattung, Bibliothek, Fristenkontrolle, Arbeitsabläufe z. B. von der Terminplanung bis zur Beurkundung bzw. Urteil....)

Wahre Deine Schweigepflicht sorgsam, denn ein Verstoß hat erhebliche strafrechtliche Konsequenzen.

karo13  05.02.2014, 11:57

Hm. Auch über Kanzleiinterna sollte man sich weitgehend ausschweigen. Klar kann man allgemein beschreiben, wer da welche Aufgabe hat und wie im Allgemeinen Arbeitsabläufe sind. Aber im Detail sollte man sich nicht äußern, besonders wenn es dem Ruf der Kanzlei schaden könnte. Und was die Fälle angeht, kann man natürlich schon sagen, dass man bei Mandantengesprächen dabei war, bei denen es z. B. um einen Diebstahl, eine Scheidung, eine nicht bezahlte Rechnung ... ging. Unproblematisch.

ich würde zur sicherheit den bericht vor der abgabe in der schule einmal von dem anwalt prüfen lassen. normalerweise darfst du fälle ohne die bezüge zu personen oder institutionen schilder. also z.b. "ein mandant wurde beschuldigt in einem kaufhaus zwei jacken gestohlen zu haben" statt "erika musterman wurde beschuldigt bei musterkauf zwei jacken gestohlen zu haben."
bei einzigartigen fällen, die durch die presse gingen, würde ich vor allem nichts darüber schreiben, ob und wie der beschuldigte sich zur schuldfrage geäußert hat. weil das kann dann leicht zugeordnet werden.