wie weit darf man von dem arbeitsplatz weg ziehen, ohne das der Arbeitgeber was dagegen sagen kann?

10 Antworten

Es kommt auf Deinen Arbeitsvertrag an. Wenn sich daraus - wenn es nicht explizit vorgeschrieben ist oder sich aus der Art der Tätigkeit ergibt, daß Du innehalb eines bestimmten Zeitraumes auch kurzfristig (z.B. im Rahmen einer Rufbereitschaft) an Deinem Arbeitsplatz sein mußt, spielt es keine Rolle. Andernfalls kann Dein Arbeitgeber Dir aber kündigen, wenn Du Deine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kannst.

Du darfst so weit weg wohnen wie Du willst (es sei denn Du bist Flugbegleiterin. Die dürfen nur innerhalb eines bestimmten Zeitplanes und km-Kreises wohnen). Es zählt für den Arbeitgeber nur 2 Sachen: Du bist IMMER pünktlich und Du bist immer fit. Wenn das wegen Der langen Fahrerei nicht geht, dann stehts schlecht um Deine Arbeitsleistung und dann um Deinen Arbeitsplatz.

das ist allein dein problem wann und wohin du ziehst, wichtig ist nur, das du pünktlich zur arbeit erscheinen kannst.

Das hängt von der Art der Tätigkeit ab. Lehrer, Polizisten, Ärzte müssen arbeitsplatznah wohnen. Alle Tätigkeiten, die eine zeitliche Flexibilität und Präsenzverlässlichkeit erfordern werden diese Auflage haben. Als Pastor darf man z.B. mehrere räumlich entfernte Gemeinden betreuen, da man weiß, wann man wo Präsenzsprechstunden und Gottesdienste hat.

Dumpfi79  29.10.2010, 05:05

Lehrer müssen auch nicht arbeitsplatznah wohnen. Wozu auch? Wer zu Elternabenden oder so dann zweimal weit fahren muss hat eben Pech gehabt.

jule0780  29.10.2010, 05:54

Auch bei Ärzten ist das egal, solange sie z.B. in Kliniken pünktlich ihre Dienstzeiten einhalten und fit und zuverlässig arbeiten, geht das niemanden was an... Ärzte werden ja auch nicht, von zuhause weggeholt, wenn in der Klinik was ist, dafür gibts Bereitschaftsdienste, die auch in der Klinik schlafen (im extra Bereitschaftszimmer) Was meinst du denn????? Dass sie im Notfall von zuhause geholt werden???? Auch Ärzte haben ein Recht darauf, frei zu haben! In einer Praxis ist es genauso egal, hauptsache er ist zu den vorgegebenen Zeiten am Arbeitsplatz....

Wenn ein 180km langer Arbeitsweg bei einer Änderungskündigung zumutbar ist ist es auch sicher erlaubt mindestens so weit wegzuzuiehen.

http://www.finanzfrage.net/frage/langer-arbeitsweg-zumutbar

Aber auch gegen einen weiteren Weg dürfte keiner etwas sagen können solange du frisch und munter pünktlich am Arbeitsplatz erscheinst.