Wie wechseln von ALG 2 zu Bafög?

2 Antworten

Du hast eine Mitwirkungspflicht und die Änderungen in den wirtschaftlichen oder finanziellen Verhältnissen längst mitteilen und nachweisen müssen.

Wenn die Bearbeitung deines Bafög - Antrags unverschuldet längere Zeit in Anspruch nimmt, sollte das Jobcenter in Vorleistung gehen und deinen Bedarf erst einmal weiter zahlen.

Es stellt dann im Regelfall einen Erstattungsantrag beim Bafög - und sie verrechnen deine Vorleistung unter sich, dass sollte dir dann aber vorher schriftlich mit Berechnung in einem Bescheid mitgeteilt werden.

Sollte das nicht der Fall sein, dann hast Du die Nachzahlung des Bafög - nach Zufluss ( Zuflussprinzip ) unverzüglich dem Jobcenter zu melden und nachzuweisen und dann würdest Du vom Jobcenter einen Bescheid über die Höhe des zu erstattenden Betrags bekommen.

So ganz korrekt ist das nicht, was Du da machst.

Leistungsrelevante Änderungen müssen gemeldet werden, und ein Studium ist eine leistungsrelevante Änderung, da Studenten grundsätzlich kein ALG 2 bekommen.

Das Jobcenter als Bank zu mißbrauchen, ist nicht wirklich in Ordnung.

Das BAföG sollte erst angerechnet werden, nachdem es gezahlt wird, und die Veränderung mußt Du mitteilen, sobald Du immatrikuliert bist.

Zudem brauchst Du etwas mehr Respekt vor dem Jobcenrter, da der "Jobcenter Typ" ein Mensch und zugleich Sachbearbeiter, Arbeitsvermittler oder Fallmanager ist.

MrMarc 
Fragesteller
 28.10.2021, 06:05

ich weiss dass das nicht korrekt ist, deshalb wollte ich ja fragen, aber deine antwort zielt wohl auf keinerlei hilfe hin.... bist wohl eher nach der suche leute im internet zu "erziehen"... darauf kann ich gerne verzichten und ich habe sehr wohl respekt vor ihm schließlich nenne ich ihn ja auch nicht im amt "typ" scheinst wohl recht alt zu sein und dies direkt als respektlos zu empfinden....wirklich nicht hilfreich such dir besser fragen aus von denen du auch einen hauch von ahnung mitbringst, kleiner tipp von mir ;)

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Agamemnon712  28.10.2021, 07:00
@MrMarc

Man kriegt im Internet nicht immer das zu lesen, was man gerne lesen möchte. Besonders junge Menschen sehen dies nicht gerne ein. Aber das Leben ist nicht immer nur "mega" und "cool", was Du irgendwann lernen wirst :)

Eine Dich zufriedenstellende Lösung für Deine Situation sehe ich insofern nicht, als daß das Jobcenter nunmal keine Bank ist. Auch dann nicht, wenn Dir dies nicht gefällt.

Wenn Du immatrikuliert bist, hast Du grundsätzlich keinen Leistungsanspruch mehr, und BAföG sollte grundsätzlich erst nach Erhalt angerechnet werden.

Hierüber kannst Du Dich beim Gesetzgeber beschweren.

Was willst Du sonst lesen?

ich habe sehr wohl respekt

Vielleicht solltest Du den in Deinem eigenen Interesse optimieren. Aber vielleicht bist Du zu jung dazu, dies zu verstehen.

bist wohl eher nach der suche leute im internet zu "erziehen"

Suchen muß man da leider nicht :(

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