Wie wechel in die KfZ Versicherung (Reihenfolge, Schritte)?

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Fristgemäß Kündigen, neue abschließen, alles andere machen die Versicherungen.

KFZ-Versicherung werden fast ausschließlich mit der "Hauptfälligkeit" 1. Januar abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt einheitlich 1 Monat.

Du kannst also frühestens zum 30.11. deine neue Versicherung beantragen. Vorher ist das ein Problem, weil du ja nicht weißt, was für einen Beitrag du dann ab dem 1. Januar 2013 bei einer anderen Gesellschaft zahlen sollst.

Etwas anderes ist es beim Fahrzeugwechsel, dann kannst du nahtlos auf einen anderen Versicherer umsteigen.

Beim Versichererwechsel musst du grundsätzlich dem neuen Versicherer deinen geltenden Rabattsatz nachweisen. Eine ebentuelle Sondereinstufung (Zweitwagen) wird in der Regel NICHT ÜBERNOMMEN

Das macht die neue alles für Dich- die wollen Dich ja als Kunden haben

gerd1011  10.11.2011, 09:25

das machen die wenigsten, Du mußt schon allein bei der alten kündigen!

Noxpolaris  10.11.2011, 09:44
@gerd1011

Das hatte ich vorausgesetzt, sry

JaAl11  10.11.2011, 10:27

Falsch, die dürfen gar nicht für den Kunden kündigen.

Alte Versicherung bis zum 30. Nov 2011 kündigen, erst nach K- bestätigung, Abschluß einer neuen KFZ - V. zum 01. Jan 2012 (hast ja 4 Wochen Zeit).

Und ja, die Versicherungen tauschen untereinander Datensätze aus, damit du u.a. deine bisherige Einstufung beibehälst ...

Also, ganz einfach.

JaAl11  10.11.2011, 10:26

Warum unbedingt zum 30.11. das ist nicht generell so!

Doctores  10.11.2011, 10:39
@JaAl11

Nö, etwa bei Abmeldung - Anmeldung - Neukauf - Verwertung - Überschreibung --- kannst Kündigen wann du willst !

Logisch, oder ?

JaAl11  13.11.2011, 17:50
@Doctores

Und auch der Kfz-Versicherungswechsel muß nicht zwangsläufig zum 01.01. stattfinden ... des hängt nämlich von der Vesicherung ab undnicht wann wir das wollen!

Wichtig ist, dass Du den letzten Kündigungstermin nicht verpasst. (30.11.11). Dann zum 1.1.12 neue Versicherung abschließen. Alles weitere regeln die Versicherungen für Dich. Bei der neuen Versicherung mußt Du den Nachweis erbringen, in welcher Schadensfreiheitsklasse Du eingestuft bist. Kleiner Tipp noch: Viele Versicherer bieten inzwischen einen sogenannten Rabattschoner an, d.h., dass Du einmal im Jahr einen Schaden melden kannst, ohne dass Du höher gestuft wirst. Würde ich empfehlen. Lg Renate

JaAl11  11.11.2011, 14:44

Nicht jede KFZ-Versicherung ist zum 01.01. kündbar! Lernt es endlich!