Wie viele Replika darf ich aus dem Ausland bestellen?
Wie hoch ist das Limit an Replika Produkten was ich aus dem Internet bestellen darf (pro Paket) . Soweit ich weiß ist es legal wenige exemplare für den Eigengebrauch zu bestellen. Ab wann würde es als gewerblich gelten und dementsprechend strafbar?
4 Antworten
Exakt Null. Der Versendungskauf aus dem EU Ausland wird von betroffenen Markenrechtsinhabern durch Stellung eines Grenzbeschlagnahmeantrages bei der Bundesfinanzdirektion - Abteilung Gewerblicher Rechtsschutz - unterbunden.
Der Zoll ist dann verpflichtet bei Kontrollen von Postsendungen mit gefälschten Waren einzuschreiten, die Fälschungen zu beschlagnahmen und die Rechtsvertreter der betroffenen Markenrechtsinhaber davon zu unterrichten.
Legal ist die Einfuhr von Fälschungen nur im Rahmen der Reisefreigrenzen bei Rückkehr aus dem EU Ausland.
Wann der Zoll bei einer Beschlagnahme gewerbliches Handeln (§143 Markengesetz) annimmt und Strafanzeige erstattet hängt von den Umständen des jeweiligen Falles ab. Da gibt es keine festgelegten Stückzahlen.
In Zollverfahren gilt übrigens die umgekehrte Beweislast.
Pro Paket darf man 0 Plagiate bestellen.
Man sollte allerdings auch authentische Waren nicht in einem Drittland bestellen. Siehe Parallelimportverbot.
Wie kommst du auf die Idee 1 Straftat wäre keine Straftat?
Auch einzelne replika sind schon illegal
Nur bei persönlicher Einfuhr, nicht beim bestellen, da gilt Null!
Wo bei www.Zoll.de hast du denn gelesen, du dürftest was bestellen?
Quelle bitte, das klingt sehr nach "erfunden" und das kannst du doch leicht entkräften....
Ich hatte schon Replika Sachen beim Zoll abgeholt nachdem ich die Zoll Gebühren gezahlt hatte
Ja, das hattest du schon mal hier behsuptetund nachdem man dich darauf hinwies, das du nicht mal wusstest, dass du Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen hast warst du weg vom Fenster...
Und jetzt kommst du mit der erfundenen Geschichte man dürfe eine bedtimmte Menge bestellen?
Aber kannst keine Quelle nennen, weil du das auch wieder erfunden hast? Gleich bist du auch wieder weg, oder?
Das kannst du Du am besten -was behaupten und dich dann verdrücken!
Auf welchen Trip bist du denn 😂😂 selten solche möchtegern Anwälte gesehen. Wer bist du überhaupt dass ich dir was beweisen muss? Denkst du ich hab ein nutzen irgendwas zu erfinden nicht jeder muss wie du adhs gesteuert sein allein sich die mühe machen meine ganzen Fragen zu lesen, hast bestimmt eine harte Kindheit gehabt 😂😂
Also wieder nur Sprüche!
Warum behauptest du was und bist dann nicht in der Lage zu zeigen woher du das hast?
Dann könnte man feststellen, was an der Seite falsch ist, sogar die Seitenbetreiber kontaktieren..
Aber die Tatsache, dass du dich herauswindest zeigt, dass es keine Quelle gibt..
Dann verzieh dich wieder, das abhauen kannst du ja!
Wofür soll ich dir eine Quelle senden wenn ich die Frage gestellt bist auch nicht der hellste hier.
Weil du behauptest "soviel ich weis" -also irgrndwoher, wenn nicht erfunden muss das ja kommen. .
Eine Erfahrung als "behauptung" zu bezeichnen schon lustig weil du mit deiner Aussage selber behauptest, außerdem niemand hat nach deinem Halbwissen hier gefragt
Also woher "weist"du es denn? - und Niemand ausser dir jetzt behauptet was von "Erfahrung"..
Und woher weiß du dass es nicht stimmt sende mir mal ein Quelle, bestimmte Replika bzw Fälschungen sind bei der Einfuhr für den privat Gebrauch erlaubt. Kannst ja mal morgen beim Zoll anrufen und nachfragen
Weil es das Gesetz nicht zulässt, du der Einzige bist, der behauptet es wäre nicht so aber keine Quelle nennen kannst!
Also nur du behauptest das -und das ist gelogen!
Ich hatte schon Replika Sachen beim Zoll abgeholt nachdem ich die Zoll Gebühren gezahlt hatte
Der Zoll verlangt keine Gebühren! Das weis man, wenn man mal wirklich mit dem Zoll zu tun hatte..Oder das gelesen hätte:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zollkosten/zollkosten_node.html
Das Verwaltungshandeln der Zollbehörden ist in der Regel kostenfrei.
Der Persönliche gebrauch ist Legal