Wie viel Verzugszinsen kann ikch von einem Händler verlangen?

5 Antworten

Nach welcher Rechtsgrundlage willst Du den Händler denn in Verzug setzen?! Es geht ja offensichtlich um die Rückabwicklung eines nicht Zustande gekommenen Kaufvertrags, da kannst eigentlich nur nach 812 BGB gehen und da gibts keinen geregelten Verzug.
Und wenn ich hier von Anwalt & Co lese, muss ich echt lachen... Bei einer Basis von 700€ und angenommenen Verzugszinsen von 6% sprechen wir nach einem Monat von 3,50€...

M0a0x 
Fragesteller
 20.01.2016, 16:18

Ja stimmt schon, dass es nicht gerade viel ist. Aber es sind nebenbei erwähnt entweder 8,17% oder 4,17% + die eventuellen 40€. Also falls die 40 € wirklich fällig wären, würde ich des dene schon mitteilen. Aber so irgendwie mit Halbwissen kann man halt auch nicht bei einem Großhändler ankommen und Forderungen stellen.

Und der Händler ist automatisch in Verzug, bei Widerruf des Kaufvertrages nach 14 Tagen.

Toll dass Du eine Rechtsschutzversicherung hast.... Was verstehst Du unter Verzugszinsen? Wieviel Zinsen bekommst Du denn selbst momentan auf irgendeiner Bank??? Verlangen kannst Du alles, wäre aber froh wenn ich überhaupt was bekäme...Warte ab...lass Dich zunächst anwaltlich beraten...

M0a0x 
Fragesteller
 19.01.2016, 20:09

Ist völlig irrelevant was ich auf der Bank bekomm. Im Gesetzbuch steht, dass man wenn man im Zahlungsverzug ist, entweder 5 oder 9 Prozentpunkte verzugszinsen über dem Basiszinssatz zahlen muss (der ist nebenbei erwähnt bei -0,83%)
Es soll ja sozusagen als ausglecih für den Dispo wirken.

Und wie gesagt, dass ist eine Firma die im HR steht und deswegen mach ich mir keine Sorgen, dass die mir mein Geld nicht zurückzahlen.

Wenn ein Verkäufer Vorkasse für eine Ware verlangt und die wird gezahlt, ist er e.E. sofort nach Geldeingang in Verzug - Er hat seine Leistung nicht wie vereinbart erbracht, ist also schadensersatzpflichtig.

Wenn Du rechtsschutzversichert bist, übergib die Geschichte halt einem Anwalt, der soll sich darum kümmern, dass Geld und Zinsen zurückkommen.

BTW: "...ich solle mich noch ein wenig gedulden..." ist eine Frechheit. Dass ein Unternehmen im Handelsregister steht, sagt nicht besonders viel aus, allenfalls, dass die Firma die Zeit zwischen Anmeldung und Eintragung ohne Konkurs überstanden hat.

M0a0x 
Fragesteller
 20.01.2016, 16:20

Das stimmt so nicht. Erfüllung der Leistung und die Bezahlung stehen völlig unabhängig voneinander und außerdem wäre er ja dann in Lieferverzug.

Mikkey  20.01.2016, 18:36
@M0a0x

Andere würde Dich jetzt mit einem Kraftausdruck belegen...

Bezahlung IST Leistung. Da der Verkäufer vom Kaufvertrag zurückgetreten ist, muss er die bereits erhaltene Leistung unverzüglich zurückgewähren. Klar?

An Deiner Stelle wurde ich mir nicht über Verzugszinsen Gedanken machen, sondern darüber, das Geld überhaupt wieder zurück zu erhalten. Das ist schon eine ganz schöne Frechheit, Dich einen Monat hinzuhalten.

M0a0x 
Fragesteller
 19.01.2016, 19:20

Ne, da mach ich mir keine Sorgen. Das Unternehmen ist im Handelsregister eingetragen und ich hab ne Rechtschutzversicherung.

AalFred2  20.01.2016, 13:33
@M0a0x

Und das ganze nützt dir was genau, wenn die Firma kein Geld hat?

M0a0x 
Fragesteller
 20.01.2016, 16:12
@AalFred2

Wer sagt denn das Firma kein Geld hat? Das möglichst lange einbehalten von Geldern dient der liquidität. Banken behalten bei Überweisungen teilweise auch das Geld möglichst lange ein um damit arbeiten zu können.

Hast du schon mal nachgerechnet, über was für Kleckerbeträge du hier redest? Für 3 Euro willst du dir wirklich irgendeinen Stress antun? Wenn du sonst nichts zu tun hast.

M0a0x 
Fragesteller
 20.01.2016, 16:15

Das die Verzugszinsen nur 3 € sind,  soweit hab ich ehrlich gesagt gar nicht gedacht :D
Aber wie siehts mit den 40€ aus? Da wäre es schon lohnenswert ne 5 minuten mail zu schreiben

AalFred2  21.01.2016, 08:35
@M0a0x

Wenn sich die Verzugszinsen auf 40€ belaufen, hast du ein gravierenderes Problem, da dann wohl davon auszugehen ist, dass der Händler dein Geld gar nicht zurückzahlen will.