Wie viel kostet das ungefähr?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Mit Rezept fällt eine Rezeptgebühr/Gesetzliche Zuzahlung von mindestens 5€, bis maximal 10€ pro Einlagen paar. Damit ist das Kassenmodell ohne weitere Kosten übernommen.

Je nach Sanitätshaus gibt es dann verschiedene aufzahlungsmodelle aus hochwertigeren Materialien, selbst gefräst,... Auf die dann eine Private Aufzählung kommt. Diese kann Variieren. Wir haben aufzahlungen von 30€-80€, je nach Modell und Wunsch.

Privat ist es abhängig vom Modell, da fängst du bei 130€ an, und kannst weit hoch steigen.

Einlagen kann man in nahezu alle Schuhe einpassen, allerdings ist nicht jedes Schuhwerk geeignet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ausbildung zum orthopädietechnikmechaniker

Hallo wann Du Blattfüße hast, verschreibt auch dein Hausarzt die Einlegesohlen, ein Eigenanteil musst Du immer zahlen, bei den meisten Schuhen kann man die Originale rausnehmen und durch die neuen ersetzen, es empfiehlt sich ein paar Schuhe mit abzugeben, dann werden die Einlagen genau angepaßt, auch von deinen Füßen wird ein Abdruck genommen die müssen angepaßt werden an deine Füße, am anfang kann das sehr weh tun, bei Plattfüßen, die Schuhe darfst dann erst am Abend ausziehen, wann sie nach einigen Stunden ausziehst und nach einer Weile wieder anziehst, tut es noch mehr weh.

hab damit eigene Erfahrung gemacht,

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du kannst auch zum Hausarzt gehen, der Dir die verschreiben kann. Die Kasse bezahlt zwei Paar pro Jahr. Mein Mann macht das regelmäßig. Kostet lediglich Rezeptgebühr.


Idamuench 
Beitragsersteller
 04.05.2025, 08:49

Ok vielen dank

An Schuhen würde ich welche nehmen, bei denen man die enthaltene Einlegesohle rausnehmen kann.

Und wegen Einlagen gehe am besten zum Orthopäden, der kann sie dir verschreiben, dann zahlt es die Kasse.


Venus345  04.05.2025, 08:47

ein Eigenanteil hast Du immer, bis zu 30€ je Paar Einlegesohlen,

12345688564  04.05.2025, 08:57
@Venus345

Wenn das Einkommen zu niedrig ist, dann kann man bei der Krankenkasse eine Befreiung der Zuzahlung beantragen.

Minderjährige sind prinzipiell zuzahlungsbefreit.