Wie viel Geld darf ich als Azubi ansparen, wenn meine Eltern Hartz 4 beziehen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Als Azubi hast Du ja Einkommen. Manche Azubi-Vergütungen sind ja recht hoch. - Lies mal dies und schau, ob Du vielleicht sogar aus der Bedarfgemeinschaft rausfällst:

Hartz IV: Einkommen Kinder & Bedarfsgemeinschaft

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-einkommen-kinder-bedarfsgemeinschaft3221.php

und google mit

azubi + azubine

und klick an der linken Seite an

Mein Geld

Überhaupt ist diese Seite eine Fundgrube für Auszubildende.

.

Weil hier pro Antwort und pro Kommentar immer nur EIN Link erlaubt ist, setze ich nun neu an.

Weil Du neu hier bist: Wenn Du zu einer Antwort oder einem Kommentar etwas schreiben möchtest, dann klick auf das Kästchen "... Mehr" und klick dort auf "kommentieren".

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cyracus  28.06.2015, 02:51

Vielleicht ist dies für Dich wichtig - schau mal:

Kindergeld für Volljährige - wem gehört das Geld?

http://www.geldtipps.de/geld-vom-staat/arbeitslosengeld/kindergeld-fuer-volljaehrige-wem-gehoert-das-geld

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Für Dich (und auch für Deine Eltern - zeig ihnen das) vorsorglich meine Hinweise zum

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

cyracus  29.06.2015, 23:52

Danke fürs Sternchen - ҉ •✿⊱ (¯'•.¸(¯'•.¸ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯)¸.•'´¯) ⊰✿• ҉

... aber wir Kinder sind doch den Eltern gegenüber meist nicht zu Unterhalt verpflichtet? Siehe ggf.

•Kinder sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern zu sorgen – selbst wenn der Kontakt seit langer Zeit abgebrochen war, wie aus einem Urteil vom 12. Februar 2014 des Bundesgerichtshofs hervorgeht. •Muss ein Elternteil im Heim untergebracht werden, sind die Kosten häufig so hoch, dass Pflegeversicherung und Rente nicht ausreichen. •Dann springt zunächst der Sozialhilfeträger ein, fordert das Geld später aber von den unterhaltspflichtigen Kindern zurück. •Ob Kinder tatsächlich Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und Vermögen ab. Vom bereinigten Nettoeinkommen wird ein Selbstbehalt abgezogen, der sich seit dem 1. Januar 2015 für eine Familie auf 3.240 Euro beläuft. •Unterhaltsansprüche eigener Kinder haben Vorrang vor den Unterhaltsansprüchen der eigenen Eltern. •Auch das Vermögen der Kinder muss bis zu einer Schongrenze für den Unterhalt ausgegeben werden. •Eine angemessene, selbst genutzte Immobilie gehört zum Schonvermögen der Kinder.Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/elternunterhalt/#ixzz3eS6yW3tq

schleudermaxe  29.06.2015, 14:18

Nachsatz:

In einem Grundsatzurteil des BGH (Urteil vom 30.08.2006, Az: XII ZR 98/04) veranschlagten die Richter pauschal 5 Prozent des bisherigen monatlichen Bruttoeinkommens für die zusätzliche Altersabsicherung. Die Summe bezieht sich auf alle Berufsjahre und kann jährlich mit 4 Prozent für jedes Berufsjahr verzinst werden. Erst kürzlich entschied der BGH, dass dieser Zinssatz nicht marktabhängig, sondern fix sei. Er gilt also unabhängig von Börsenlage und Leitzins (Urteil vom 7. August 2013 – Az: XII ZB 269/12).

Wenn du volljährig bist und mit deinem eigenen Einkommen und Kindergeld über deinen Anteil verdienst, fällst du aus der Bedarfsgemeinschaft heraus.

Natürlich kannst du dann nicht kostenlos bei deinen Eltern wohnen, sondern musst diesen Anteil selbst leisten. Den Rest kannst du sparen.

Jap, aber du darfst halt nicht über 3850 kommen

DecayClown 
Fragesteller
 27.06.2015, 20:05

Bis wann gilt diese Regel eigentlich? Bis ich volljährig bin oder erst ab dem ich meine eigene Wohnung habe?