Wie verkauft man richtig bei eBay?

2 Antworten

Dann mal wieder die Langversion:

  • Alleine eBay gibt die Zahlungsmethoden vor, nicht mehr der Verkäufer.
  • Zahlungen per Überweisung oder per PayPal direkt an den Verkäufer gibt es bei eBay nicht mehr.
  • Der Käufer kann sich aussuchen, ob er per PayPal, per Google Pay, per Visa, per MasterCard, per American Express, per Lastschrift oder per Klarna-Sofortüberweisung an eBay (!) bezahlt.
  • eBay kassiert immer das Geld und leitet es nach Gebührenabzug immer auf das Girokonto des Verkäufers weiter, dessen Kontoinhaber mit dem eBay-Accountinhaber übereinstimmen und das per Ausweisscan verifiziert werden muss, dadurch werden (endlich) auch Minderjährige rausgefiltert.
  • Der Verkäufer wird nie wieder Zahlungen der Käufer auf sein Girokonto oder auf sein PayPal-Konto erhalten.
  • Der Verkäufer muss verschicken, sobald eBay ihm das mitteilt; er darf nicht warten, bis das Geld auf seinem Konto ist.
  • Der Verkäufer darf nur noch mit Sendungsverfolgung verschicken, andernfalls hat er keinerlei Verkäuferschutz.
  • Es gibt bei eBay keine Funktion, mit der der Käufer den Warenerhalt bestätigen kann, auch wenn von Unwissenden immer wieder was anderes behauptet wird; dazu dient alleine die Sendungsverfolgung des Verkäufers.
  • eBay kann das Geld bis zu 30 Tage einbehalten, und zwar nach jedem Verkauf.
  • Der Käufer hat immer 30 Tage Käuferschutz, egal welche Bezahlart er wählt. Und bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage, was die wenigsten wissen.
  • Es gelten immer die Käuferschutzbedingungen des Käuferlandes, die unterscheiden sich zum Teil erheblich von denen bei eBay.de und die solltest Du kennen.
  • Meldet der Käufer innerhalb dieser Zeit einen abweichenden Artikel, dann nimmt der Verkäufer den zurück, ob er will oder nicht.
  • Die Gebühren betragen jetzt 11% auf den Gesamtbetrag (Artikelpreis + Versandkosten) plus 5 Cent pro Transaktion unter 10 Euro, bzw. 35 Cent pro Transaktion über 10 Euro.
  • Und es gibt kein Zurück, wenn man sich einmal dafür entschieden hat.

Darauf hat eBay seit Sommer 2021 (!) alle Verkäufer umgestellt, aber das haben wohl noch nicht alle mitbekommen, obwohl jeder dieser Vorgehensweise aktiv zugestimmt hat.

Klicken: Die neue Zahlungsabwicklung bei eBay

Klicken: Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay

Klicken: Grundsatz zu Zahlungsmethoden

Klicken: eBay-Gebühren für private Verkäufer

Klicken: Sendungsverfolgung für verschickte Artikel hinzufügen

Klicken: Auszahlungen für verkaufte Artikel

Klicken: Einbehaltene Zahlungen

Und das kann Dir blühen, wenn ein Käufer seinen Käuferschutz wahrnimmt:

Klicken: Käuferschutz extrem I

Klicken: Käuferschutz extrem II

Klicken: Käuferschutz extrem III

Und auch das ist seit dem 01.01.2023 zu beachten:

Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

Magenta20 
Fragesteller
 05.01.2023, 13:50

Also ist das alles nicht mehr so gut

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Ratefuchs007  05.01.2023, 13:52
@Magenta20

So ist es, viele Privatverkäufer haben deswegen inzwischen zu eBay Kleinanzeigen gewechselt.

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Ratefuchs007  05.01.2023, 14:07
@Magenta20

Nein, Verkäufe und Auktionen sind rechtsverbindlich, eBay ist kein Kinderkaufmannsladen, hier kommen Käufe nach dem BGB zustande.

Brichst Du eine laufende Auktion vorzeitig ab, dann kann der bei Abbruch Höchstbietende den Artikel zu seinem sichtbaren Höchstgebot erfolgreich einklagen:

Klicken: eBay-Auktionen: Abbruch kann teuer werden

Klicken: Angebote bei eBay sind verbindlich

Klicken: Internetrecht - eBay - zu niedriger Preis

Klicken: Schadensersatz für unberechtigt abgebrochene eBay-Auktion

Klicken: Haftung bei Abbruch von eBay-Auktionen

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Ratefuchs007  05.01.2023, 14:31
@Magenta20

Seufz...

Es steht alles ausführlich oben, das musst Du nur sinnerfassend lesen.

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