Wie verhält sich das mit dem Kindergeld nach dem Abitur im Praktikumsjahr?
Grias eich ;)
So, und zwar habe ich momentan ein paar Verständnisprobleme zum Thema Kindergeld für Volljährige.
Habe im Juni Abitur gemacht und möchte zum WiSe 18/19 etwas in Richtung Journalismus studieren. Bis dahin habe ich mir vorgenommen, ein paar Vorpraktika zu machen in diesem Bereich, zum einen für mich selbst als Erfahrung, zum anderen, weil viele Unis das voraussetzen.
Nun ist es ja so, dass zwischen den verschiedenen Praktika auch mal ein Monat Pause oder so sein kann, weil es vom Zeitmanagement her anders nicht geht.
Das Arbeitsamt gibt ja zwischen Schule und Ausbildung/Studium maximal 4 Monate, in denen weiterhin Kindergeld gezahlt wird. Wie ist das dann in den Überbrückungsphasen zwischen zwei Praktika? Werden die zu diesen vier Monaten angerechnet, muss ich dann da arbeiten gehen oder wie ist das? Ich find's alles ein bisschen kompliziert. Denn es lohnt sich doch nicht, sich für einen Monat einen Vollzeit-Job zu suchen...
Wäre froh über Leute, die sich da auskennen!
Danke im Vorraus!
2 Antworten
Für das Kindergeld ist nicht das Arbeitsamt zuständig sondern die Familienkasse. Kindergeldanspruch besteht z.B., wenn du in Ausbildung bist, zwischen 2 Ausbildungsabschnitten (max. 4 Monate) oder auch ausbildungssuchend gemeldet bist. Am geschicktesten wäre es, wenn du dich ausbildungssuchend beim AA meldest, der Familienkasse deine Bewerbungsversuche bei den Unis und die Ablehnungen wg. fehlender Vorpraktika vorlegst.
Zwischen 2 Ausbildungsabschnitten heißt von einem Abschnitt zum nächsten. Die Frage ist aber noch, ob deine Praktika so ohne weiteres Ausbildungscharakter haben. Werden da Ausbildungsvereinbarungen geschlossen?
Es besteht in der Bewerbungsphase Anspruch, solange du auf den Ausbildungsplatz "warten" musst. Das ist natürlich nachzuweisen, dass du nicht eher beginnen konntest.
Also berufsführend sind sie auf jeden Fall. Da werden halt Praktikumsvereinbarungen gemacht. Aber ich muss die Praktika ja für's Studium vorweisen. Ich frage mich nur, ob ich dazwischen Pausen machen darf, ohne dass mir das Arbeitsamt gleich hinterherläuft. Ich werde nämlich nebenbei vielleicht einen Minijob machen und Urlaubsanspruch hat man ja bei so einem dreimonatigen Praktikum logischerweise nicht, da hätt' ich zwischendrin schon gern mal ein paar Wochen Pause, sonst arbeite ich mich ja zu Tode. Werden sie mir in dieser Zeit dann das Kindergeld streichen?
Was hat das Arbeitsamt damit zu tun? Du beziehst doch keine Leistungen? Wieso hat man bei einem Beschäftigungsverhältnis keinen Urlaub und wieso soll das logisch sein?
Verstehst du eigentlich das, was du liest?
Hallo,
bei der Anerkennung von Praktika für das Kindergeld ist es entscheidend, ob die Praktika zielführend für die angestrebte Ausbildung sind und ob sie vorgeschrieben sind (z.B. wie das Pflegepraktikum für Medizinstudenten)
Ist ein Praktikum zwingend vorgeschrieben, dann hast Du kein Problem hinsichtlich der Anerkennung für das Kindergeld. Wenn Du die Praktika freiwillig machst, dann kann das schwierig sein, am besten fragst Du bei der für Dich zuständigen Familienkasse nach.
Außerdem solltest Du beachten, dass Du in dem Fall, dass Du kein Kindergeld mehr bekommst auch aus der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse herausfällst.
VG
Außerdem solltest Du beachten, dass Du in dem Fall, dass Du kein Kindergeld mehr bekommst auch aus der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse herausfällst.
Der Kindergeldanspruch hat jetzt aber gar nichts zu tun mit der kostenlosen Familienversicherung über die Eltern...
Doch.
Ist nämlich eine Folge, an die man nicht so ohne weiteres denkt und die sehr gravierend und teuer sein kann.
Lieber Martinmuc, da liegst du zum Glück völlig falsch: die kostenlose Familienversicherung über die Eltern ist allein von der Verdiensthöhe und vom Alter abhängig (aktuell in 2017 sind max. ein Einkommen von 425 € mtl. oder ein 450-Euro-Minijob bis Endalter 23 Jahre, bei Studium bis max. 25 Jahre!).
Dagegen ist ein Kindergeldanspruch völlig uanabhängig von der Verdiensthöhe bzw. vom Einkommen!!!
Hallo Siola55,
Du hast vollkommen recht, mein Kommentar hinsichtlich der Familienversicherung trifft so nicht zu.
VG Martin
"Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten", bedeutet das also, dass nicht insgesamt vier Monate ohne Tätigkeit vorhanden sein dürfen, sondern zwischen zwei Praktika vier Monate? Es wäre nämlich immer nur maximal ein Monat. Und während der Zeit, in der ich mich zum Wintersemester bewerbe (Mai ca.), besteht da automatisch Anspruch?