wie verbuche ich Anzahlungen nach § 13b?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man sieht es! :-)

§ 13b UStG findet Anwendung zwischen Grenersalunternehmer und Subunternehmer.

Der Generalunternehmer B leistet an den Auftraggeber C und stellt diesem USt in Rechnung.

A ist Subunternehmer des B und stellt diesem die Leistung ohne USt in Rechnung. Demzufolge bekommt A seine Teilzahlungen auch ohne USt.

Es findet eine fiktive Besteuerung bei A statt (USt auf Leistungen n. § 13b UStG und VSt). Es fällt dementsprechend keine USt aus diesem Geschäftsvorfall an. Nur für Zwecke der Besteuerung werden daher diese Konten automatisch bebucht und ergeben in der Summe "Null".  

Hallo, bei deiner Vorgehensweise gleicht sich zwar der Debitor aus, aber damit ist der Sachverhalt nicht abschließend behandelt.

Bei Zahlungseingang ist die Anzahlung zu versteuern. Hier erfolgt eine Buchung auf das Konto 3250 "erhaltene Anzahlungen" (mit 19% USt. auf Konto 3272). Die Buchung auf dem Debitorenkonto wird storniert mit dem Datum des Zahlungseingangs. Wenn nun die Schlussrechnung erstellt wird, muss der Gesamtrechnungsbetrag auf das Konto 4337 erfolgen. Die Anzahlung wird jetzt aufgelöst, da die zu leistende Schlusszahlung ja um diesen Betrag reduziert ist. Mit diesen beiden Buchungen

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agentharibo  18.11.2015, 11:54

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