Wie steht ihr zu dem Müller Arnold Fall?
In den 1770er Jahren lebte im Oderbruch ein Müller der Arnold hieß und eine Wassermühle betrieb. 1773 ließ der Lockalle Adelige Flussaufwerts einen Karpfenteich anlegen wass dazu führte dass der Fluss weniger Wasser führte und die Mühle an Effizienz verlor und der Müller seine Pacht nicht mehr zahlen konnte. Es kam zu einem Gerichtsprozess(bei dem der Adelige auch der Richter war) den er verlor. Er ging dann in Berufung und der Fall ging vor ein Gericht in Küstrin welches auch dem Adeligen recht gab. Danach Schrieb der Müller dem Aktuellen König Friedrich dem Großen eine bittschrift in dem er den Fall erläuterte. Der König liß dass ganze dann untersuchen und Hob letztlich das Urteil des Gerichtes auf und gab dem Müller recht. Das war das einzige Mal dass Friedrich der Große in die Justiz Eingriff da er im algemein ein befürworter der Gewaltenteilung war.
Nun zur Frage wie steht ihr zu dem Fall
Ich bin da zwiegespallten. Einerseits kam der Müller zu seinem recht anderseits hatt sich der König willkürlich über die Justiz hinweggesetzt
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6 Antworten
Wenn der Adlige als Richter in seinem eigenen Fall auftreten kann, gibt es objektiv keine unabhängige Justiz.
Folglich kann auch der Verweis auf die Aussetzung der Gewaltenteilung durch den König nicht mehr gelten.
Auch wenn Friedrich II im Allgemeinen ein aufgeklärter Monarch und ein Befürworter der Gewaltenteilung war, so war er trotzdem ein absoluter Monarch und nach den Begriffen seiner Zeit hatte er als solcher das Recht einzugreifen, wo er das für nötig hielt.
Vermutlich war sein Gerechtigkeitssinn angesichts des Ungleichgewichts zwischen Adel und Bürger dann doch recht ausgeprägt, so dass er einen Eingriff vornahm.
der Eingriff war nur insoweit richtig, als der Beklagte im Prozess zugleich der Richter war, was ja nie zu Gerechtigkeit führen konnte - von Rechtsprechung/Gerechtigkeit konnte keine Rede sein - heute ist es klar, dass solches nicht möglich ist, siehe Befangenheit, was auch für Ermittler gilt
im Übrigen halte ich überhaupt nichts von Personen mit dem Namenszusatz Prinz, Graf, oder sonst was, die sich einbilden, sie könnten hier im Land wieder "übernehmen" - sie würden uns nur noch zusätzlich auf der Tasche liegen - das aber nur am Rande vermerkt
da der erste Prozess entgegen allen Regeln abgelaufen ist, war es irrelevant, wie der zweite Prozess ausging - man kann keine Entscheidung über einen Prozess fällen, wenn dieser gar keiner war
der Fall musste deshalb neu aufgerollt werden, was dann ja auch geschah und zwar von Unbeteiligten - alle Achtung vor dem Müller: er hatte Mut
keine Ahnung - weiß ich nicht - ich kann es nur aus heutiger Sicht betrachten
wenn es so war, wie du sagst, dann war die Rechtsprechung eine Farce - den Bock zum Gärtner machen, ist keine gute Idee
Ich halte Wahrsagerei auch für verachtenswerte Geldmacherei und Humbug, würde mich aber dennoch sehr darüber freuen, wenn mir jemand korrekt die Lottozahlen prophezeit.
Wenn der Adlige der Richter ist ist das ganze ja schon nicht mehr unabhängig. Er hat ein nicht gerechtes Urteil ausgehoben
Es fand danach ja noch ein zweiter Prozess statt