Wie sollten die Klimakleber bestraft werden?
15 Antworten
So, wie es die Gesetzgebung bei Nötigung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr vorsieht.
Unter Umständen auch mit allen o.g. strafrechtlichen Konsequenzen.
Trotzdem sind es Einzelfallentscheidungen. Man kann die Teilnehmer nicht alle gleich bestrafen.
Das sieht die Rechtssprechung auch nicht vor. Jeder muss seine Taten selbst vor Gericht verantworten.
Sie am besten während einer Regenphase für eine Woche mit wasserfestem Spezialkleber flach auf die Überholspur der A 1 kleben...
Das relativiert deren Probleme zum Thema Klima, denn danach sind sie einerseits wirklich "mit allen Wassern gewaschen" und beschäftigen sich fortan nur noch mit dem Rauschen der Klimaanlage im Reha-Zentrum .... ;-)
(Ein bisschen böse, aber ich stand in deren verursachten Stau vorm Gotthard-Nordportal. Leider zu weit hinten für Schimpfe....)
Hallo,
Da vertraue ich, wie bei allen anderen Prozessen auch, voll darauf, dass das unsere Justiz entsprechend den geltenden Gesetzen entscheidet!
Ich habe bei der Häufung dieser Frage hier den Eindruck, dass viele sich Zeiten zurückwünschen, in denen es Schauprozesse und Hexenverbrennungen gab, und die Entscheidenden sich vom "gesunden Volksempfinden" statt von Gesetzen leiten ließen. Furchtbar!
Da sie erklärte Mehrfachtäter ohne Reue sind, sollte man sie nach Ankündigung ihrer Tat zur Gefahrenabwehr in Gewahrsam nehmen. Täter sollte man mit einer einmonatigen Haftstrafe belegen.
'Bestrafen' ist das falsche Wort. Ihnen sollte zumindest eine Lektion erteilt werden. Zum Beispiel in Form von einem 1 monatigem Pflichtpraktikum. Im besten Fall wäre dies ein Job, bei welchem man auf das Auto einfach angewiesen ist. Und wo Termine zeitgerecht eingehalten werden müssen. Bzw. die verlorene Zeit einfach nachgearbeitet werden muss.
Und trotzdem bleibt es eine Einzelfallentscheidung, jemandem, der sich irgendwo am Rand festklebt, ist unter Umständen einfach nur vorzuwerfen, dass er an einer unangemeldeten Demo teilgenommen hat.