Wie soll ich mich bei einer Vorladung von der Polizei wegen Überholvorgang $ 315 c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs verhalten?
Hallo zusammen,
ich bin auf einer Landstraße mit dem Tempolimit 80 km/h hinter einem älteren Herrn (ca 50 - 60 Jahre) gefahren. Der Mann fuhr mit einer Geschwindigkeit von 50 – 60 kam eine ganze Zeit vor mir.
Er wirke unsicher und ängstlich im Straßenverkehr.
Nachdem die Verkehrslage es hergab habe ich das Fahrzeug schnell überholt. Der Man gestikulierte wie wild und machte den Scheibenwischer.
Sicher habe ich schnell überholt um aus der Gefahrenzone zu kommen aber ich habe meiner Meinung nach niemanden gefährdet. Ist natürlich von Person zu Person reine Auslegungssache
Nach 6 Wochen habe ich eine Vorladung von der Polizei bekommen mit dem Vorwurf Gefährdung des Straßenverkehrs.
Ich persönlich bin mir keiner Schuld bewusst.
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Möchte mich natürlich nicht selbst belasten.
Ich weiß, dass ich bei der Polizei keine Aussage machen brauche aber hingehen wollte ich der guten Ordnung halber schon.
Habt Ihr einen Tipp für mich?
Danke und Gruß
6 Antworten
Nach deiner Schilderung klingt das wie ein normaler Überholvorgang.
Inwieweit sich der Überholte von dir gefährdet gefühlt hat, ist erstmal nicht ganz klar. Vielleicht zu wenig Abstand, oder du hast ihn beim Wiedereinscheren geschnitten.
Aber so gesehen wäre es fraglich, welchen Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung du verwirklicht hast.
Auf jeden Fall bist du erstmal Beschuldigter. Hier ist immer die Frage, ob man nicht einen Anwalt zu Rate zieht. Der bekommt nämlich Akteneinsicht. Und hat in der Regel mehr Erfahrung, als die GFler.
Andernfalls kannst du auch einfach zur Polizei gehen, dir den genauen Tatvorwurf anhören und keine weitere Aussage machen.
Nicht hingehen. Einer Vorladung duch die Polizei muss man nicht Folge leisten.
Erzähle lieber deine Geschichte nicht so wie du sie hier beschreibst sonst könnte es für dich teuer werden.
Wenn der Fahrer vor dir unsicher fährt und ein sicheres Überholen nicht möglich ist musst du deinen Abstand nach hinten erhöhen um im Gefahrenfall sicher abbremsen zu können und nicht mit Vollgas bei nächster Gelegenheit mit Vollgas und unter Gefährdung Dritter (auch der unsichere Fahrer wurde gefährdet) überholen.
Solltest du deine Lektion nicht lernen mach ein Foto von deinem Führerschein, dann hast du noch eine Erinnerung für die Zukunft.
Da dir direkt eine Sraftat vorgworfen wird und nicht nur eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit, würde ich in dem Fall einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. Die Gefahr ist groß, sich bei der Polizei um Kopf und Kragen zu reden, wenn man die juristischen Feinheiten und noch nicht einmal den konkreten Vorwurf bzw. die Schilderung des Anzeigenden genau kennt.
schildere deine Sicht der Dinge und warte ab