Wie soll ich als Marktleiter/Chef mit der Situation umgehen?

Das Ergebnis basiert auf 18 Abstimmungen

Hausverbot 50%
Kunde hinweisen es zu unterlassen 39%
Sonstiges 11%
Nichts tun und meiner Mitarbeiterin gut zureden / klein spielen 0%

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Hausverbot

Hausverbot geht immer, egal aus welchem Grund

Huflattich  10.03.2023, 18:15

Was ist wenn er sie nach der Arbeit abpasst?

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TheMonkfood  10.03.2023, 18:16
@Huflattich

Dann ist das leider nicht mehr Sache des Marktleiters.

Abpassen kann er auch ohne Hausverbot

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TheMonkfood  10.03.2023, 18:18
@Huflattich

Kannst ja auf die Dame aufpassen. Musste dann aber auch bei den Tausenden anderen tun, denen sowas täglich passiert

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TheMonkfood  10.03.2023, 18:25
@Huflattich

Da ich dich nicht kenne, kann ich dir das nicht beantworten 🤷🏻‍♂️

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Kunde hinweisen es zu unterlassen

Informiere deine/n Vorgesetzte/n oder die Geschäftsleitung über diese Vorgänge.

Danach bittest du deine Bezirksleitung, bei dem Gespräch mit dem Kunden anwesend zu sein und überlasse diesem das Gespräch mit dem betreffenden Kunden zu führen. Du traust dich das offensichtlich ja nicht auch wenn dies zu deinem Job gehört, diplomatisch und entsprechend mit schwierigen Kunden umzugehen.

Wenn danach Ruhe ist, okay. Wenn nicht, gibt's von eurer Seite Hausverbot und die Angestellte soll mit Protokoll und mit dir als Zeugen bei der Polizei Anzeige wegen Nachstellen erstatten.

Sonstiges

Ich würde die Kassiererin auffordern klar Stellung zu beziehen und den Kunden falls notwendig auch persönlich in die Schranken weisen, wenn er das nicht aufgibt, sein lässt.

Solange die Kassiererin ihm nicht klipp und klar zu verstehen gibt, "dass sie kein Interesse hat" und auch z.B. "sich in einer festen Beziehung befindet" kehrt da keine Ruhe ein.

Es besteht bei einem Hausverbot mMn ja sogar die Möglichkeit, dass er sich an ihr rächen wird und sie nach der Arbeit abpasst, so wäre es dann sogar ein Fall für die Polizei....

Sonstiges

Hausverbot geht wohl nicht, weil der Kunde sich ja rein objektiv nichts hat zu schulden kommen lassen.

Vielleicht wäre es gut, wenn Du die Mitarbeiterin mal eine Zeit lang flexibel einsetzt - wenn sie das kann, sodaß es für den Mann nicht vorhersehbar ist, wann sie im Markt ist.

grossefrau681  10.03.2023, 18:27

Natürlich ginge Hausverbot - es muss noch nicht mal begründet werden.

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es kann schwärmerei sein (der kunde hat einen crush auf die kassiererin) oder handfestes stalking. dass dem die kassiererin an ihrem arbeitsplatz ausgesetzt ist, ist schlecht, tangiert aber deinen verantwortungsbereich nur.

den kunden ansprechen halte ich für keine schlechte idee, vielleicht (wenn man glück hat) ist es ihm gar nicht bewusst, was er da anrichtet, vielleicht entschuldigt er sich und es hört auf. macht er es absichtlich, geniesst er die tatsache, dass die kassiererin keinen ausweg hat (sie ist schliesslich an ihrem arbeitsplatz und muss da sitzenbleiben), hat man wenig chancen dagegen vorzugehen. du könntest auch erlauben, dass sie sich weigert, ihn künftig abzukassieren (und eine kollegin um kurzfristiges einspringen bitten).

klar kannst du hausverbot erteilen. die frage ist, warum. die kassiererin könnte sich zb auch völlig grundlos gestört fühlen, oder er könnte das einfach behaupten, was sehr häufig vorkommt in solchen fällen.
für ein hausverbot müsstest du eindeutig sicherstellen oder gar nachweisen können, dass sie recht hat und deinen schutz braucht.

zudem würde das zwar bewirken, dass sie sich am arbeitsplatz sicherer fühlen kann, den stalker würde es aber nicht davon abhalten, sie zb auf dem nachhauseweg anzusprechen, ihr zu folgen, etc. und darauf hast du dann keinen einfluss mehr.

im grunde muss die kassiererin selbst diesem mann zu verstehen geben, dass er sie nicht interessiert und er sie in ruhe lassen soll. das ist für manche menschen schwierig, und genau diese werden gern berdängt, weil sie sich nicnt trauen sich zu wehren. das ist allerdings nicht das problem ihres arbeitgebers bzw deins.

macht sie ihm das klar, und hört er nicht auf, sie zu belästigen kannst du aber zb bezeugen, dass da ein muster in seinem verhalten zu beobachten war, und dann hat sie eine gute chance darauf, zb eine einstweilige verfügung zu erwirken. ein annäherungsverbot wird in solchen fällen durchaus häufig ausgesprochen (was einem hausverbot gleichkommt, aber auch woanders gilt).
missachtet er kunde das, macht er sich strafbar. und zumindestens an ihrem arbeitsplatz sollten du als chef und ihre kollegen und kolleginnen ihr helfen, in dem sie als zeugen dafür zur verfügung stehen.

es ist schon viel geholfen, wenn sich ein solchermaßen bedrohtes opfer nicht auch noch alleingelassen fühlen muss.