Wie sehr darf ein Oldtimer verändert werden und auf welche Weise?
Ich habe mal zwei hypothetische Beispiele erdacht zum Verständnis.
- 190E in mit Leopardenmuster lackiert und beklebt - kann dieses Fahrzeug abgeschliffen und in einem Original Lack, welcher damals von Mercedes für den 190E verwendet wurde gestrichen werden um wieder offiziell als Oldtimer zu gelten?
- C220 von 1994, angenommen es gab 1994 noch keine original Bodykits von Mercedes - können trotzdem Bodykits von 1995 von Mercedes am Fahrzeug angebracht werden und das Fahrzeug gilt offiziell als Oldtimer? Dürfen auch Bodykits von AMG am Fahrzeug angebracht werden und das Fahrzeug gilt offiziell als Oldtimer?
2 Antworten
zu 1.) Die Lackierung muss zeitgenössisch sein und mit den Mitteln, die zu der Zeit schon vorhanden waren. Damit würde die Folie schonmal weg fallen. Die Grundlackierung sollte aber möglich sein.
zu 2.) Die verbauten Spoiler müssen dann entsprechende Gutachten haben, die nicht älter als 10 Jahre vom Fahrzeugalter sind. Wenn du also ein Auto von 1994 hast, dürfen die Gutachten maximal von 2004 sein. Ein Bodykit von 1995 wäre somit also möglich. Die Frage wäre hier, ob dir das jetzt noch jemand abnimmt und einträgt.
Ich hatte ein ähnliches Problem mit einem Fahrwerk bei einem 92er Honda Accord. Dort Fahrwerksfedern mit Gutachten vor 2002 zu finden ist wie ein 6er im Lotto mit Zusatzzahl.
Korrekt. Es darf in beide Richtungen 10 Jahre abweichen. So wurde es mir zumindest für das Fahrwerk erklärt. Sollte somit auch für andere Teile gelten.
- Ja
- Ja
Für das H-Kennzeichen muss das Fahrzeug:
- min. 30 Jahre alt sein
- einen erhaltenswerter Zustand haben
- überwiegend aus Originalteilen bestehen
Zudem sind Umbauten nur dann erlaubt, wenn sie zeitgenössisch oder nicht direkt sichtbar sind. Sowas wie Felgen, Lackierungen oder Bodykits müssen also aus der damaligen Zeit stammen, du dürftest aber ein modernes Radio mit Bluetooth und all dem Schnickschnack verbauen, sofern es im "retro style" ist (z.B. das Blaupunkt Bremen).
Also das Karosserieteil, darf nicht nachgebaut sein, sondern es muss auch aus der Zeit stammen? Wo soll man den z.B. ein original Bodykit vom W201 evo 2 herbekommen, das ist doch sogut wie unmöglich.
Aber z.B. für den 190E werden ja Teile des Evo 2 und 1 glaub auch angeboten, die darf man wirklich nicht verbauen?
Nein. Selbst wenn sie aussehen wie original von 95, aber das Gutachten dazu aktuell ist, geht es nicht.
Klar darfst du irgendwelche Zubehörteile verbauen, wenn sie für das Auto gemacht sind und ein entsprechendes Gutachten vorliegt. Nur das H-Kennzeichen musst du dir dann abschminken.
Das ist interessant. Das heißt, zeitgenössische Anbauteile dürfen bei H-Kennzeichen auch jünger als das Baujahr des Wagens sein? Bis zu 10 Jahre?