Wie schreibe ich Inventar in einer Ferienwohnung ab?
Hallo! Wir haben uns im Juni eine Ferienwohnung zugelegt, die wir ausschließlich vermieten. Für das vorhandene Inventar (Möbel, Geschirr etc) haben wir 5000,00 € gezahlt. Nun meine Frage: Da ich das Inventar ja nicht zu den Anschaffungskosten nehmen kann, muß ich es ja trotzdem abschreiben. Es ist ja schon gebraucht und wird sicher nicht nach der üblichen Regelung abgeschrieben. Vom Bauch her würde ich auf 5 Jahre abschreiben! Ist das okay?
Gruß Britta
3 Antworten
Es gibt Tabellen zur (steuerlichen) Nutzungsdauer siehe z. B. http://www.urbs.de/afa/home.htm
Bei gebrauchten Sachen den Kaufpreis auf die restliche Nutzungsdauer verteilen. Abschreibbar dürfen nur Möbel und Küchenmaschinen u. ä. sein.
Beim Steuerberater fragen. Tipp: Ein Gespräch zum Stundensatz vereinbaren und nachfragen, was das kostet. Das ist viel billier als "Machen Sie mir mal die EInkommensteuererklärung!"
Dort auch klären, ob eine Einbauküche zu den Anschaffungskosten zählt. Und zu wieviel % man Haus und Grundstück aufteilen kann. Nur Haus ist absetzbar.
Und klären, ob und wie es bei dieser Vermietung mit Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer läuft.
kannst solche sachen nur abschreiben wenn du sie steuerlich gelten macht frag einfach steuerberater
Natürlich will ich sie als Kosten abschreiben, möchte nur wissen wie hoch die Afa ist! :-)
Bei gebrauchten Gegenständen ist die Restnutzungsdauer realistisch zu schätzen. Wenn Du die fünf Jahre für realistisch hältst, dann mach es also so!