Wie schnell darf man fahren, ohne Beschilderung?

8 Antworten

In Deutschland gibt es auf den Autobahnen nur einen Richtwert (120 oder 130 km/h) aber keine Begrenzung!

Startrails  26.01.2016, 22:54

130 km/h :-)

Wenn keine Beschilderung etwas anderes sagt, gilt für PKW innerorts 50km/h, außerorts 100km/h auf Autobahnen und Landstraßen mit Autobahncharakter keine Begrenzung. Also auf der Autobahn kannst du, wenn keine Höchstgeschwindigkeit angezeigt werden, so schnell fahren, wie das Auto kann. Nur du mußt es verantworten können. Es gilt die Richtgeschwindigkeit von 130km/h. Wenn du wesentlich schneller bist und ein Unfall passiert, kannst du eine Teilschuld bekommen, auch wenn du den Unfall nicht verursacht hast.

Natürlich gelten für andere Fahrzeuge andere Höchstgeschwindigkeiten. Mit einem Bus 100km/h und mit einem LKW 80km/h

Eigentlich bekommt man das in der Fahrschule mit. Aber trotzdem:

Meine Ausführungen gelten sofern die Höchstgeschwindigkeit nicht durch entsprechende Beschilderung geregelt ist.

Innerorts, d.h. zwischen den großen, gelben Ortschildern gilt Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

Außerorts auf einspurigen Straßen, also auf Kreis-, Land- und Bundesstraßen, gilt 100 km/h

Auf mehrspurigen Straßen, also die Autobahnen und mehrspurigen Bundesstraßen gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Bestehende Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen nach jeder Einfahrt angezeigt werden. Sonst gilt freie Fahrt. Für diese Straßen hat man aber schon vor Jahrzehnten die Richtgeschwindigkeit 130 km/h ausgesprochen. Das ist lediglich eine unverbindliche Empfehlung, an die man sich halten kann aber nicht muß.

Da haben sich doch einige Debattanten recht heftig bekriegt, teilweise schon fast beleidigend, und zwar wegen dieser 60 km/h auf Schnellfahrstraßen. Also nicht nur Autobahnen, sondern auch auf entsprechend gekennzeichneten Bundesstraßen. Diese Straßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit größer als 60km/h ist. Wenn du also ein Fahrzeug hast, das laut Papieren nur 60 fahren kann, dann ist diese Straße für dich tabu. So geht es mir z.B. Mein Roller fährt nach Fzg-Schein max. 50km/h. Tatsächlich bringt er aber leicht und locker 65. Trotzdem darf ich mit dem nicht einmal auf unsere Bundesstraße, sondern muß schön brav auf der Nebenstrecke bleiben. Alles klar?

gerd47  29.01.2016, 16:00

Bitte sehr, habe ich gerne gemacht.

In Deutschland gilt auf Autobahnen, sofern nicht anders ausgeschildert, Richtgeschwindigkeit 130 km/h. Dies ist, wie der Name schon sagt, eine Richtgeschwindigkeit. Du darfst auch schneller fahren. 

Allerdings bekommst du ein Problem, wenn du in einen Unfall verwickelt wirst. Aufgrund der Gefährdungshaftung wirst du automatisch in die Haftung genommen, wenn du nicht nachweisen kannst, dass der Unfall genauso passiert wäre, wenn du langsamer gefahren wärst. Diesen Nachweis wirst du in den allermeisten Fällen nicht führen können. 

Wenn du dir nicht sicher bist, solltest du nach Autobahnanschlußstellen schauen, ob dort ein Schild steht. Steht dort keines, gilt automatisch Richtgeschwindigkeit. 

Keine Begrenzung. Wenn du aber 130 überschreitest, bist du automatisch mitschuldig, wenn ein Unfall passiert.

Rockuser  26.01.2016, 22:56

Das stimmt nicht.Oder zeig mal die Stelle im Gesetz.

mabbam  26.01.2016, 23:00
@Rockuser

Beweis mir das Gegenteil.

Rockuser  26.01.2016, 23:03
@mabbam

Warum soll Ich deinen Schwachsinn widerlegen. Das ist immer eine Einzelfallentscheidung. Aber ich gebe dir in sofern Recht, das Gerichte oft so entschieden haben. Das heißt aber noch lange nicht, das man Automatisch Teilschuld hat.

mabbam  26.01.2016, 23:06
@Rockuser

Hat mir mein Fahrlehrer so beigebracht und ich habs einfach nicht nochmal im Gesetzesbuch verifiziert. Zugegeben.

Interesierter  26.01.2016, 23:12
@Rockuser

Was mabbam meint, ist sicherlich die Verschärfung der Gefährdungshaftung ab 130 km/h. 

Ich wüsste nicht, dass das in irgend einem Gesetz verankert wäre, ist aber schon seit einigen Jahren gängige Rechtsprechung. In der Praxis läuft das auf eine Einzelfallentscheidung hinaus, bei der beurteilt wird, ob der Unfall durch Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermieden oder in seinen Folgen glimpflicher verlaufen wäre. 

Dies ist meistens so. Daher ist der "Schnellfahrer" auch abhängig von der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit auch meist mit im Boot, selbst wenn er ansonsten nichts falsch gemacht hat.