Wie reagiert ihr wenn ihr als Chef eine E-Mail von der Polizei kriegt eure Mitarbeiterin freizustellen?
10 Antworten
Ab in den Papierkorb mit der Mitteilung.
Die Email stammt nicht von der Polizei. Der eigentliche Urheber kann wegen Amtsanmaßung angezeigt werden.
Die Polizei wird nicht eine E-Mail an die Geschäftsleitung senden , mit der Bitte den Mitarbeiter freizustellen.
Weil es nicht die Aufgabe der Polizei ist, Mitarbeiter freistellen zu lassen.
Morgen früh zur Polizei und das schreiben melden + den jeweiligen der freigestellt werden soll bescheid geben das jemand ein Problem mit ihm hat. Mitarbeiter sind wichtige Menschen für einen Geschäftsführer, nicht jeder ist eine riesen Kette wie McDonalds wo man jeden 0815 Mitarbeiter sofort ersetzen kann. Jeder Mitarbeiter zählt! Selbst bei 200
Die Mail sichern und prüfen lassen.
Je nach Ergebnis, mal die Rechtsabteilung beauftragen wie man reagieren sollte..
Wahrscheinlich eine fristlose Kündigung aussprechen wegen Betrugsverdacht.
Den die Polizei wurde dieses vor Ort besprechen, mir einer Freistellung.
Auch mit einer Rechtsmittelbelehrung
Der Mitarbeiter kann doch nichts dafür wenn du so eine E-Mail bekommst.
Wenn diese nicht von der Polizei nachweislich stammt, ist der Verdacht schon erheblich.
Warum ?