Wie oft wird eine Abgaswegeüberprüfung durch Schornsteinfeger vorgenommen?

5 Antworten

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Im Prinzip ist die Frage einfach zu beantworten. Aber eben auch nur im Prinzip.

Die zu BEAUFTRAGENDE Arbeiten ergeben sich aus der KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft). Siehe dort Anlage 1. Dazu kommt ggf. noch die Immissionsschutzmessung nach BImmSchVO.

Der Bürger in Gestalt des Gebäude-Eigentümers muss diesbezüglich jedoch nicht zum Rechtsexperten werden. Auf Grundlage der sogenannten "Feuerstättenschau" (FSS) erläßt der Bezirks-Schornsteinfeger einen FEUERSTÄTTENBESCHEID (FSB), aus dem die auszuführenden Arbeiten und die einzuhaltenden Termine hervorgehen. Dieser FSB muss allen Eigentümern bis ENDE 2012 vorliegen. Steht keine FSS mehr an, wird der FSB nach Aktenlage erlassen. Der FSB ist ein VERWALTUNGSAKT, gegen den verwaltungsrechtliche Rechtsmittel möglich sind.

Erstaunlich ist, dass seit 2008 (SchfHwG) eigentlich der Eigentümer ZU BEAUFTRAGEN hat. Der Feger dürfte somit gar nicht mehr von sich aus einfach Terminzettel verteilen. Ohne jedoch auf diesem Detail herumzureiten, prüfen Sie Ihren FEUERSTÄTTENBESCHEID. Liegt noch keiner vor, BEANTRAGEN Sie als Ersten einen FSB. Dann steht schwarz auf weiß fest, was der Feger will. Und wenn das nicht in Ordnung ist, gibt es eine RECHTSMITTELBELEHRUNG, ob im jeweiligen Bundesland zunächst ein WIDERSPRUCH oder direkt eine ANFECHTUNGSKLAGE einzulegen ist.

Mehr Infos zum Thema und die Möglichkeit zum Diskutieren unter: http://sfr-reform.carookee.com

Storteper  15.07.2012, 18:04

Das schöne an der Aufklärungsarbeit der Schornsteinfegerkritiker ist, dass ihre Beiträge noch geschwollener daherkommen, als die Feuerstättenbescheide. Ihr habt euch dem Bürokratendeutsch leider angenähert.

MfG.

Storteper

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Hallo Edith123,

die Abgaswegeüberprüfung (AWÜ) an den Durchlaufwasserheizern findet 1x jährlich statt, wenn sie raumluftabhängig sind. Sind sie raumluftunabhängig, alle 2 Jahre. Haben sie max. 28 kW Nennwärmeleistung, findet keine Messung statt.

Messungen bei Gaskesseln bis zu 12 Jahre alt, alle 3 Jahre, ab da alle 2 Jahre. Die AWÜ wird auch hier jährlich durchgeführt, wenn sie raumluftabhängig sind, raumluftunabhängige Geräte alle 2 Jahre.

Die Messung und die AWÜ sind in regelmäßigen Abständen durchzuführen, d.h. im Dez. 2011 und dann im Juli 2012 ist nicht, es sei denn, sie waren 2011 erst im Dezember erreichbar, also die verspätete Prüfung hat der Schornsteinfeger nicht zu vertreten bzw. verschuldet. Hat der Schornsteinfeger den rechtzeitigen Termin versäumt, hat er Pech gehabt. Auch wir müssen uns an die Verordnungen halten.

MfG.

Storteper

Bei uns wird von Anfang an jährlich einmal vom Schornsteinfeger gemessen. Meldet er sich aber vor Jahresablauf an, lasse ich mir einen späteren Termin geben, zuvor November dann erst frühestens im Oktober des Folgejahres, ich finde Juli zu zeitig.

las den schorni seine Arbeit machen sonst gibt's zwanskehrung ( Messung ) dan haste noch großen Ärger mit dem Landratsamt Kreisbehörde

Auf meinen Unterlagen steht 1 mal jährlich wurde nämlich heute gemacht. Da steht drauf Abgaswegeüberpr. jährlich +Feuerstättenbescheid für bis zu 3 Feuerstätten.