Wie oft unterschreibt man in unternehmen neuen arbeitsvertrag?

5 Antworten

Den eigentlichen Arbeitsvertrag genau einmal, zu Beginn des Arbeitsverhältnisses.

Manchmal kann es aus verschiedensten Gründen dazu kommen, dass es einen neuen Arbeitsvertrag gibt, der den bestehenden ersetzt, mit anderen Regelungen. Diesen muss man aber niemals unterschreiben, sondern kann sich überlegen, ob die neuen Regelungen einem besser gefallen als die bisherigen. Tun sie das nicht, unterschreibt man auch nicht (allerdings sollte man dann auch echt aufpassen, keinen Kündigungsgrund zu liefern, weil das dann oft als Folge daraus versucht wird...).

Recht häufig kommt es hingegen vor, dass Änderungen zum Arbeitsvertrag geschlossen werden. Zum Beispiel, wenn man die Wochenarbeitszeit reduziert, das vereinbarte Gehalt geändert wird, man eine andere Stelle oder Position übernimmt oder eben einfach andere Aspekte des Arbeitsvertrags im beiderseitigen Einvernehmen geändert werden sollen. Ich bin Personalerin und wir haben Mitarbeitende, die teilweise 5 oder noch mehr solcher Änderungen zum Arbeitsvertrag in ihren Personalakten haben ;).

Das kann - z.B. wegen Änderungen der Gesellschaftsform des Unternehmens, Betiligungen, Fusionen etc. durchaus häufiger vorkommen.

Auch wenn etwa der AN die Arbeitszeit verändern möchte (z.B. in Teilzeit zu gehen) wird oftmals ein neuer, entsprechend angepasster AV vorgelegt und unterschrieben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

grisu2101  15.04.2025, 10:47

Nein, das sind alles keine Gründe für einen neuen Arbeitsvertrag, außer die Änderung in Teilzeit!

Selbst ein Verkauf der Firma ist kein Grund für einen neuen Arbeitsvertrag, weil der Käufer den Betrieb mit allen Rechten und Pflichten erwirbt! Siehe Paragraph 613a BGB.

Gleiches gilt für die Änderung der Gesellschaftsform, Fusion, Beteiligung etc....

Wer auf sowas dann reinfällt, der ist selber Schuld.

beamer05  15.04.2025, 13:53
@grisu2101
Wer auf sowas dann reinfällt,

Nun, dann ist wohl die Kanzlei darauf "reingefallen", die den Firmenwechsel und den der Gesellschaftsform (zeitweise war ich mit-Gesellschafter, danach -auf eigenen Wunsch- Angestellter) begleitet hat.

ist selber Schuld

Hmm, meine jeweils neuen Arbeitsverträge enthielten die geänderten Gesellschafts- & Firmeneinträge etc. und keinerlei Nachteile für mich (z.B. Vergütungs- und Prämienregelungen etc. blieben gleich)

grisu2101  15.04.2025, 14:19
@beamer05

Dann warst Du ja auch Gesellschafter, da sieht evtl. etwas anders aus....

Nur einmal !!!

Und einen weiteren unterschreibt man nur, wenn dieser BESSER ist und die gesamte Betriebszugehörigkeit auch anerkannt wird.

Vorsicht vorsicht sage ich nur, denn wenn der Arbeitgeber plötzlich und grundlos mit sowas ankommt, sollten die Alarmglocken aber sowas von angehen !!

Und ganz wichtig: NIEMAND kann Dich zwingen, irgendwas zu unter schreiben!
Das habe ich unserem damaligen Personalchef auch mal beigebracht, und zwar so lange und so deutlich, bis er es verstanden hatte.
Es ging um eine lächerliche Verschwiegenheitsverpflichtung.

Du unterschreibst deinen (neuen) Arbeitsvertrag i.d. R. einmal.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – besitzt Menschenverstand und die Fähigkeit Gesetze zu lesen

Eine Änderungskündigung? Am besten gar nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung