Wie oft dürfen die Großeltern vom gesetzt den enkel sehen?

10 Antworten

Das Gesetz drückt sich da eher schwammig aus. Da heißt es in etwa: So oft, wie es dem Kindeswohl zuträglich ist.

Aber ich finde, du solltest langsam dafür Sorge tragen, dass dein Sohn nicht nur Mama und Papa kennt. Großeltern sind für Kinder normalerweise heißgeliebte Personen, die man ihnen keinesfalls vorenthalten sollte... und umgekehrt natürlich auch. Außerdem kann ein regelmäßiger Kontakt zwischen Enkel und Großeltern dich zeitlich ungemein entlasten.

Um ein eigenes Umgangsrecht zu erhalten müßten die Großeltern eine gefestigte Beziehung zum Kind haben.

Das ist hier wohl nicht Fall.

Der Vater darf das KInd während seines Umgangs allerdings mit zu den Großeltern nehmen.

Es gibt kein Gesetz für Großeltern... diese Entscheidung obliegt den Eltern. Wenn ihr es nicht möchtet,dann haben seine Eltern keinerlei Rechte. Es seidenn ihr seid beide minderjährig und das Sorgerecht liegt bist zu 18 Lebensjahr bei den Großeltern...

Menuett  22.02.2014, 15:13

Selbstverständlich gibt es ein Gesetz für die Großeltern:

§ 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen

(1)Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.

(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.

Außerdem liegt das Sorgerecht bei Minderjährigen beim Jugendamt.

Yamayly  20.05.2015, 10:00

Doch, es gibt das sog. "Großelternrecht" - sofern nicht ganz massive Gründe für einen Kontaktverbot vorliegen, dann haben Großeltern die Mögichkeit, dieses Umgangsrecht sogar einzuklagen. Aber so etwas sollte man sich mehr als gut überlegen, denn das schadet dem, Kind mehr, als dass es etwas bringt....

Das Problem hab ich leider auch - aus mir bisher nicht einmal ersichtlichen Gründen darf ich meinen jüngsten Enkel nicht sehen. Vermittlung durch Freunde und JA halfen nicht. Einzige Option wäre eine Klage, die es mir dann ermöglichen würde - denn es gibt keine triftigen Gründe, mit den Umgang zu verbieten, zumal ich meinen anderen Enkel desöfteren sehe und somit bewiesen ist, dass ich vernünftig damit umgehe.

Ich mache es nicht. Es würde Unruhe in die Familie bringen, das Kind kennt mich nicht, vermisst mich demzufolge auch nicht und das Ganze würde nur MIR dienen, nicht aber dem Kleinen. So weh es auch tut - besser ists, das zu akzeptieren. Um des Kindes willen, das in erster Linie nunmal zu seinen Eltern gehört und Ruhe und Frieden braucht. 

Aber es wäre schön, wenn ihr euren Streit um des Kindes willen beilegen könntet....


ich finde super schade wenn immer gleich nach Gesetzen gefragt wird. Ob du die Eltern deines Freundes magst oder nicht, es sind die Großeltern deines Kindes und du solltest sie deinem Kind nicht vorenthalten. Wenn er später, aus eigenem Antrieb und ohne deine Einmischung nicht zu ihnen will ist es etwas anderes, aber du solltest ihm beizeiten die Möglichkeit geben sie kennen zu lernen.

Yamayly  20.05.2015, 09:59

Ja, so etwas wäre wunderschön..... ;(