Wie mit dem Kontakt zum KV umgehen?
Hallo an alle,
Bin geschieden seit fast 5 Jahren. Kindesvater lebt im Ausland seit der Trennung. Probleme fingen nach der Geburt an. Er radikalisierte sich bezüglich ner Religion. All die Jahre über wurde dies extremer. Mittlerweile unterstützt er auf seinen Social Media Profilen öffentlich gefährliche Leute.
Ich habe immer Angst vor Manipulation dem Kind gegenüber (wird bald 6). Kontakt zum KV besteht sporadisch. Blicken lässt er sich selten. Alleiniger Umgang kam für mich nie zur Debatte.
Durch meine Angst vor Manipulation und evtl Kindesentführung (die angedroht wurde). Ich wünsche mir so sehr normalen Umgang und Kontakt für mein kind. Andererseits kann man diesem Mann (in meinen Augen) nicht trauen. Seine eltern sagten damals (als sie dies mit der Scheidung mitbekommen haben, ich soll das kind vor dem verrückten retten)
Muss ich das Kind mit ihm alleine lassen wenn er kommt ? Ich möchte das wirklich nicht... Ich werde Anfang nächsten Jahres das alleinige sorgerecht einklagen. Wenn er davon wüsste... mag mir nicht ausmalen was passieren würde. Ich möchte dem Kind nicht im Wege steht und es zugleich schützen...
3 Antworten
Seine Eltern haben Recht mit ihrem Hinweis, das Kind vor diesem "Verrückten" zu retten.
Sammel alle Beweise, die du bezüglich seiner radikalen Einstellung bekommen kannst.
Mache mit dem Jugendamt aus, dass er das Kind nur mit begleitetem Umgang sehen darf.
Lass es nicht mit ihm allein.
Wende dich ans zuständige Familiengericht und erkläre dort die Situation.
Eventuell mit Hilfe eines Rechtsanwalts.
Am besten wäre gar kein Kontakt zu dem Kindsvater unter diesen Umständen.
Einen normalen Umgang zwischen Kindsvater und Kind wird es in dem Fall nicht geben.
Letztendlich entscheidet das zuständige Familiengericht übers (alleinige) Sorgerecht.
Wenn das Jugendamt für dich unterstützend tätig ist (sein kann), umso besser.
Ich drücke die Daumen, dass es klappt.
du nennst keinen einzigen grund für alleiniges sogerecht. es ändert nichts daran, dass er weiter recht auf umgangsrecht hat. den anwalt kannst du dir also sparen
Veruntreuung von kindesunterhalt, weigert sich sein ok zu geben für eine OP, die das Kind vor schlimmeren Sachen bewahrt hat, Impfgegner, ist ein islamischer Extremist der solche leutw öffentlich unterstützt, will dem Kind ein kopftucj aufzwingen und seine freie Zeit in einer Moschee zu verbringen, das Kind darf aber mit seiner Kita Gruppe keine Kirche besuchen, allein die Tatsache das er 500 km weiter weg wohnt und nicht immer im Notfall erreichbar ist, schränkt das Kind in seiner Entwicklung und seinem sozialleben ein. Soll ich weiter machen? Ich weiß was ich tue, wenn ich das alleinige sorgerecht beantrage bzw vor allem warum.
so lange er das kind nicht regelmäßig krankenhaus schlägt wird er umgang bekommen.
du musst umgang fördern und umsetzen, wenn er den verlangt. was du nicht musst bei unregelmäßigkeit ist dies sofort umzusetzen. soll er sich an eine väterinitiative wenden um dort erstmal 2-3 begleitete umgänge zu machen und dann kann in normalen umgang übergegangen werden.
bei einem 6 jährigen der seinen vater ab und an schon gesehen hat, ist auszugehen, dass dieser ihm bekannt ist. somit sollte das problemlos möglich sein. danach gehts in umgang unbegleitet über, so wie es dem kv möglich ist.
Ich denke du musst handeln bevor er das Kind sieht. Wenn er zum Sorgerecht verfahren kommt kann er es sehen und du bekommst vielleicht Probleme. Du scheinst ja gute Gründe zu haben Angst zu haben. Ich würde mich beim zuständigen Jugendamt melden und die Situation schildern.
Es klingt schon fast nach einem Verhaltensgradienten dieses Mannes. Wenn du das Gefühl hast etwas könnte passieren, wenn das Kind ihn sieht dann wird sehr wahrscheinlich auch etwas passieren (dass du es nicht verhindern kannst, dass ist ja hier die Frage)
selbst wenn er kein sorgerecht hat, hat er das recht auf umgang. sorgerecht hat nichts mit umgang zu tun.
Ich sammel jegliche Beweise. Diese liegen meinem Anwalt vor.
Ich müsste aber (wenn ich mich nicht irre) sowieso mit den Jugendamt Kontakt aufnehmen, bevor ich das alleinige sorgerecht einklage. Einen Termin bin Anwalt habe ich diesbezüglich, ist aber noch ne weile hin. Danke für die Antwort!