Wie mit dem Kontakt zum KV umgehen?

3 Antworten

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Seine Eltern haben Recht mit ihrem Hinweis, das Kind vor diesem "Verrückten" zu retten.

Sammel alle Beweise, die du bezüglich seiner radikalen Einstellung bekommen kannst.
Mache mit dem Jugendamt aus, dass er das Kind nur mit begleitetem Umgang sehen darf.
Lass es nicht mit ihm allein.

Wende dich ans zuständige Familiengericht und erkläre dort die Situation.
Eventuell mit Hilfe eines Rechtsanwalts.

Am besten wäre gar kein Kontakt zu dem Kindsvater unter diesen Umständen.

Einen normalen Umgang zwischen Kindsvater und Kind wird es in dem Fall nicht geben.


kiniro  02.11.2024, 19:16

Danke fürs Sternchen :)

Turtle19xx 
Beitragsersteller
 01.11.2024, 22:50

Ich sammel jegliche Beweise. Diese liegen meinem Anwalt vor.

Ich müsste aber (wenn ich mich nicht irre) sowieso mit den Jugendamt Kontakt aufnehmen, bevor ich das alleinige sorgerecht einklage. Einen Termin bin Anwalt habe ich diesbezüglich, ist aber noch ne weile hin. Danke für die Antwort!

kiniro  02.11.2024, 19:19
@Turtle19xx

Letztendlich entscheidet das zuständige Familiengericht übers (alleinige) Sorgerecht.
Wenn das Jugendamt für dich unterstützend tätig ist (sein kann), umso besser.

Ich drücke die Daumen, dass es klappt.

laraes  04.11.2024, 13:03
@Turtle19xx

du nennst keinen einzigen grund für alleiniges sogerecht. es ändert nichts daran, dass er weiter recht auf umgangsrecht hat. den anwalt kannst du dir also sparen

Turtle19xx 
Beitragsersteller
 06.11.2024, 07:33
@laraes

Veruntreuung von kindesunterhalt, weigert sich sein ok zu geben für eine OP, die das Kind vor schlimmeren Sachen bewahrt hat, Impfgegner, ist ein islamischer Extremist der solche leutw öffentlich unterstützt, will dem Kind ein kopftucj aufzwingen und seine freie Zeit in einer Moschee zu verbringen, das Kind darf aber mit seiner Kita Gruppe keine Kirche besuchen, allein die Tatsache das er 500 km weiter weg wohnt und nicht immer im Notfall erreichbar ist, schränkt das Kind in seiner Entwicklung und seinem sozialleben ein. Soll ich weiter machen? Ich weiß was ich tue, wenn ich das alleinige sorgerecht beantrage bzw vor allem warum.

laraes  04.11.2024, 13:03

so lange er das kind nicht regelmäßig krankenhaus schlägt wird er umgang bekommen.

du musst umgang fördern und umsetzen, wenn er den verlangt. was du nicht musst bei unregelmäßigkeit ist dies sofort umzusetzen. soll er sich an eine väterinitiative wenden um dort erstmal 2-3 begleitete umgänge zu machen und dann kann in normalen umgang übergegangen werden.

bei einem 6 jährigen der seinen vater ab und an schon gesehen hat, ist auszugehen, dass dieser ihm bekannt ist. somit sollte das problemlos möglich sein. danach gehts in umgang unbegleitet über, so wie es dem kv möglich ist.

Ich denke du musst handeln bevor er das Kind sieht. Wenn er zum Sorgerecht verfahren kommt kann er es sehen und du bekommst vielleicht Probleme. Du scheinst ja gute Gründe zu haben Angst zu haben. Ich würde mich beim zuständigen Jugendamt melden und die Situation schildern.

Es klingt schon fast nach einem Verhaltensgradienten dieses Mannes. Wenn du das Gefühl hast etwas könnte passieren, wenn das Kind ihn sieht dann wird sehr wahrscheinlich auch etwas passieren (dass du es nicht verhindern kannst, dass ist ja hier die Frage)


laraes  04.11.2024, 13:02

selbst wenn er kein sorgerecht hat, hat er das recht auf umgang. sorgerecht hat nichts mit umgang zu tun.

Turtle19xx 
Beitragsersteller
 01.11.2024, 22:52

Hast recht .. Ich werde mich ans JA wenden