Wie lautet das Urteil?

1 Antwort

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As-Salamu Alaykum Wa-Rahmatullahi Wa Barakatuh,

wenn du dein Gebet verschlafen hast und nicht absichtlich nicht gebetet hast, sollst du dein Gebet sofort nachholen.

Du hattest eine islamische Entschuldigung:

“Wer ein Gebet aus Vergesslichkeit oder weil er es verschlafen hat, nicht verrichtet, der soll es nachholen, sobald er sich daran erinnert, denn es gibt dafür keine andere Sühne.“
(Sahih al-Bukhari, Hadith Nr. 597; Sahih Muslim, Hadith Nr. 684)

Dieser Hadith zeigt, dass das Nachholen eines Gebets sofort erfolgen sollte, sobald man sich daran erinnert, unabhängig davon, ob man es durch Vergesslichkeit oder Schlaf verpasst hat. Dies wird nicht als Sünde angesehen

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Unterricht bei Sheiks und Selbststudium

Malaga988 
Beitragsersteller
 26.01.2025, 11:37

Aber gilt das Gebet als verpasst, wenn man es nicht sofort betet?