Wie lautet das Urteil?
Diese Frage geht an Muslimen.
Jemand verpasst zum Beispiel Fajr, aufgrund von Schlaf und er wachte auf und schlief absichtlich wieder ein und später vor dhuhr betet er es nach. Wird sein Gebet angenommen oder zählt sein Gebet nun als verpasst?
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1 Antwort
As-Salamu Alaykum Wa-Rahmatullahi Wa Barakatuh,
wenn du dein Gebet verschlafen hast und nicht absichtlich nicht gebetet hast, sollst du dein Gebet sofort nachholen.
Du hattest eine islamische Entschuldigung:
“Wer ein Gebet aus Vergesslichkeit oder weil er es verschlafen hat, nicht verrichtet, der soll es nachholen, sobald er sich daran erinnert, denn es gibt dafür keine andere Sühne.“
(Sahih al-Bukhari, Hadith Nr. 597; Sahih Muslim, Hadith Nr. 684)
Dieser Hadith zeigt, dass das Nachholen eines Gebets sofort erfolgen sollte, sobald man sich daran erinnert, unabhängig davon, ob man es durch Vergesslichkeit oder Schlaf verpasst hat. Dies wird nicht als Sünde angesehen
Du sollst es beten sobald du aufwachst oder dich daran erinnerst.
Aber gilt das Gebet als verpasst, wenn man es nicht sofort betet?