Wie lange speichern Provider die IP-Adressen ihrer Kunden? 10 Wochen oder?
Das sind doch nach dem jüngsten euGH Urteil, zehn Wochen oder habe ich das damals falsch verstanden? Und vorher waren das doch immer ca. 7 Tage, das IP-Adresse und Verbindungsdaten gespeichert werden oder?
Dankee
2 Antworten
Umgekehrt: Es gibt eine Rechtsnorm, die 10 Wochen Speicherfrist vorschreiben. Diese Rechtsnorm ist nicht verfassungskonform und verstößt gegen EU-Recht. Deshalb liegt die Höchstspeicherdauer bei 7 Tagen, eine Mindestspeicherfrist, spricht eine Pflicht zum Speichern gibt es nicht.
Eine längere Speicherfrist ergibt sich allenfalls, wenn diese Daten zur Rechnungsstellung erforderlich sind. Das ist in Zeiten von Flatrates regelmäßig nicht der Fall.
Ok sorry aber das durchzulesen dauert ja eine Stunde. Also da steht, dass IP Adressen nicht länger gespeichert werden dürfen, als die bisherigen 7 Tage, ja? Boa dann würde ich überhaupt nichts mehr verstehen. Hast du dir die Videos mal angeguckt?
"Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) in der durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 geänderten Fassung ist im Licht der Art. 7, 8 und 11 sowie von Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
dahin auszulegen, dass
er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, die präventiv zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsehen"
Hier zB ab minute 2:30 https://m.youtube.com/watch?v=WvPE1fSX4J0
Und in dem anderen Videobder Frau Faeser, spricht sie eigentlich die ganze Zeit darüber, wie das Urteil von nun an den Strafverfolgungsbehörden helfen wird, besser aufzuklären und Täter ausfindig zu machen. Was ja einer allgemeinen Verlängerung der speicherzeit aller IP Adressen gleich kommt.
"nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegensteht, die
[...]
zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP‑Adressen [...] vorsehen"
Hier wird also von einem "auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum" gesprochen. Die derzeitige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung (10 Wochen) ist damit also nicht mit dem EU-Recht vereinbar, da man bei einer solchen Zeitspanne nicht mehr vom absolut Notwendigen ausgehen kann.
Die Vorratsdatenspeicherung wie sie zum jetzigen Zeitpunkt gilt, aber derzeit keine Anwendung findet, verstößt damit gegen EU-Recht. Es ist nun die Aufgabe der Regierung, dies zu verbessern. Bis es ein neues Gesetz gibt, bleibt es bei den maximal 7 Tagen.
Komisch, dass ihr plötzlich alle verstummt seid.
Könnte das an der Tageszeit liegen?
Es ist übrigens komisch, dass Du bisher keinen einzigen Link zur CDU und zu den vielen Providern geliefert hast.
Zudem solltest Du Dir die von Dir selbst genannten Videos einfach noch mal sinnentnehmend anschauen.
Ok sorry aber das durchzulesen dauert ja eine Stunde.
Um die notwendige Information in diesem Dokument zu finden, habe ich etwa zwei Minuten benötigt.
Schau Dir Randnummer 75 an.
Und ja, nur weil Frau Faeser hier in einer Presseveranstaltung sagt, dass IP-Adressen gespeichert werden dürfen, bedeutet das nicht
- dass ein dem EU-Recht widersprechendes Gesetz wieder in Kraft gesetzt werden darf.
- dass ein den EU-Recht widersprechendes Gesetz mit sofortiger Wirkung wieder in Kraft tritt.
- dass diese Speicherung nach Belieben erfolgen darf.
Hier Frau Faeser zum Urteil: https://m.youtube.com/watch?v=CDbce1Qa8pY
Also bei vielen Internet Providern steht jetzt neuerdings dass sie verpflichtet sind 10 Wochen zu speichern.
Also bei vielen Internet Providern steht jetzt neuerdings dass sie verpflichtet sind 10 Wochen zu speichern
Das steht genau wo? Konkrete Links wären da hilfreich - und zwar nicht nur einer, sondern "viele".
Das ist aber veraltet!
Du hast behauptet, "viele Provider" würden auf ihren Webseiten von 10 Wochen sprechen. Du meinst jetzt allen Ernstes, dass Vodafone, ein jetzt nicht als kleine Klitsche zu bezeichnender Provider, hier Informationen zum Datenschutz veröffentlicht, die nicht korrekt sind?
Wo sind den die Links zu den "vielen Providern"?
https://m.youtube.com/watch?v=WvPE1fSX4J0
Aha, ein Link. Dann schau ihn Dir doch noch mal sinnentnehmend an.
Wir haben hier ein Urteil des EuGH. Demzufolge verstößt das Gesetz, welches bereits ausgesetzt ist, gegen europäisches Recht verstößt. Der EuGH hat also bestätigt, was man erwartet hat. Demzufolge war es gut und richtig, dieses Gesetz auszusetzen. Der EuGH hat beschrieben, wie man eine Vorratsdatenspeicherung konform zum EU-Recht gestalten kann. Das wird nun die Aufgabe des Gesetzgebers sein. Das Urteil des EuGH hat an der aktuellen Rechtslage demzufolge nichts geändert.
Links zu den "vielen Providern" und zur CDU hast Du immer noch nicht geliefert.
Kleine Ergänzung:
An dieser Regelung wird ständig politisch gerüttelt, so dass man gut tut die Nachrichten/Medien daraufhin zu beobachten. Es gibt Begehrlichkeiten diese Höchstspeicher-Dauer deutlich ausweiten zu wollen.
Vorsicht auch bei VPN-Anbietern, die nicht der DSGVO verpflichtet sind. (Ja ja, sie müssten(!), wenn sie in der EU was anbieten - aber klage das im Zweifel mit internationaler Justiz mal ein... 🤷♂️)
Diese "Wir speichern nix!"-Versprechen sind im Zweifel nicht wirklich viel wert.
Das ist in Zeiten von Flatrates regelmäßig nicht der Fall.
Jup - Dürfte hauptsächlich für Auslandsgespräche, Satellitentelefon-Verbindungen & Co. noch von Belang sein.
Aber das sind doch jetzt 10 Wochen, die die Provider die IPs speichern müssen!? Das haben doch vor einem Monat die cdu stolz verkündet nach dem EuGH Urteil. Und Internet Provider haben das doch schon oft auf ihren Info Homepages auf 10 Wochen geändert!?
Vorsicht auch bei VPN-Anbietern, die nicht der DSGVO verpflichtet sind. (Ja ja, sie müssten(!)
Eben. Und deshalb sind sie verpflichtet. Ob sie dieser Verpflichtung nachkommen, sei dahingestellt.
Aber das sind doch jetzt 10 Wochen, die die Provider die IPs speichern müssen!?
Ich schrieb bereits: Nein.
Das haben doch vor einem Monat die cdu stolz verkündet nach dem EuGH Urteil.
Ja? Hat sie das? Dann mal bitte konkrete Links dazu.
Ob sie dieser Verpflichtung nachkommen, sei dahingestellt.
Gem. dem letzten c't-uplink bezüglich VPN gehen die Redakteure davon aus, dass dies keinesfalls garantiert ist - und wenn das Kind mal in den Brunnen gefallen ist kommt dann das "Mimimi". 😉
Das Problem ist halt, wenn es mal einer Datenschutzverletzung entgegen der AGBn kommt: Viel Spaß beim internationalen Einklagen der Rechte. 😐
Hier, die redet zwar von „bei schwerer Kriminalität“ und der Bekämpfung von kindesmissbrauch, aber es bedeutet ja eigentlich, das alle IP Adressen gespeichert werden dürfen. Sonst ginge das ja nicht. https://m.youtube.com/watch?v=CDbce1Qa8pY
Was genau an
- Im Zuge der geplanten Vorratsdatenspeicherung – welche 2017 temporär ausgesetzt wurde – sind Internet-Provider dazu verpflichtet, die Zuweisung einer IP-Adresse zu einem Kunden zehn Wochen lang zu speichern.
"welche 2017 temporär ausgesetzt wurde" hast Du nicht verstanden?
Diese Informationen sollen der Verfolgung von Straftätern dienen. Die Vorratsdatenspeicherung sollte zum 01.07.2017 in Kraft treten.
Was genau hast Du an "sollte" nicht verstanden?
Allerdings wurde die Vorratsdatenspeicherung vorrübergehend ausgesetzt. Es steht zu erwarten, dass sie erst im Jahr 2018 wieder aktiviert wird.
Was genau hast Du an "es steht zu erwarten" nicht verstanden? Enhält der Artikel eine weitere Information darüber, dass die Vorratsdatenspeicherung nach 2018 wieder "aktiviert" wurde?
Das war jetzt genau ein Link. Ist das jetzt "überall im Internet"? Und wo sind die Links zu den Providern? Und zur CDU?
0-7 Tage, da die Vorratsdatenspeicherung (da wären es 10 Wochen gewesen) in DE nie Anwendung fand.
Das EuGH Urteil ändert demnach nichts an der derzeitigen Situation.
Häää.. aber im Internet steht doch jetzt überall, dass Provider jetzt 10 Wochen ip Adressen speichern dürfen
Unter „Vorratsspeicherung-Provider müssen 10 Wochen speichern“ auf https://www.datenschutz.org/ip-adresse-datenschutz/
Hier er sagt es nochmal: https://m.youtube.com/watch?v=WvPE1fSX4J0
Und Frau Faeser: https://m.youtube.com/watch?v=CDbce1Qa8pY
Komisch, dass ihr plötzlich alle verstummt seid.