Wie lange speichern Provider die IP-Adressen ihrer Kunden? 10 Wochen oder?

2 Antworten

Von Experte mchawk777 bestätigt

Umgekehrt: Es gibt eine Rechtsnorm, die 10 Wochen Speicherfrist vorschreiben. Diese Rechtsnorm ist nicht verfassungskonform und verstößt gegen EU-Recht. Deshalb liegt die Höchstspeicherdauer bei 7 Tagen, eine Mindestspeicherfrist, spricht eine Pflicht zum Speichern gibt es nicht.

Eine längere Speicherfrist ergibt sich allenfalls, wenn diese Daten zur Rechnungsstellung erforderlich sind. Das ist in Zeiten von Flatrates regelmäßig nicht der Fall.

mchawk777  05.11.2022, 23:39

Kleine Ergänzung:
An dieser Regelung wird ständig politisch gerüttelt, so dass man gut tut die Nachrichten/Medien daraufhin zu beobachten. Es gibt Begehrlichkeiten diese Höchstspeicher-Dauer deutlich ausweiten zu wollen.

Vorsicht auch bei VPN-Anbietern, die nicht der DSGVO verpflichtet sind. (Ja ja, sie müssten(!), wenn sie in der EU was anbieten - aber klage das im Zweifel mit internationaler Justiz mal ein... 🤷‍♂️)
Diese "Wir speichern nix!"-Versprechen sind im Zweifel nicht wirklich viel wert.

Das ist in Zeiten von Flatrates regelmäßig nicht der Fall.

Jup - Dürfte hauptsächlich für Auslandsgespräche, Satellitentelefon-Verbindungen & Co. noch von Belang sein.

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reepfine 
Fragesteller
 05.11.2022, 23:43
@mchawk777

Aber das sind doch jetzt 10 Wochen, die die Provider die IPs speichern müssen!? Das haben doch vor einem Monat die cdu stolz verkündet nach dem EuGH Urteil. Und Internet Provider haben das doch schon oft auf ihren Info Homepages auf 10 Wochen geändert!?

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mchawk777  05.11.2022, 23:45
@reepfine

Wie bei der andern Antwort: QUELLE BITTE!

"Überall im Internet" ist Mumpitz.
Der EuGH hat die Vorratsdatenspeicherung gestoppt - nicht erweitert. 🤷‍♂️

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franzhartwig  05.11.2022, 23:45
@mchawk777
Vorsicht auch bei VPN-Anbietern, die nicht der DSGVO verpflichtet sind. (Ja ja, sie müssten(!)

Eben. Und deshalb sind sie verpflichtet. Ob sie dieser Verpflichtung nachkommen, sei dahingestellt.

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franzhartwig  05.11.2022, 23:46
@reepfine
Aber das sind doch jetzt 10 Wochen, die die Provider die IPs speichern müssen!?

Ich schrieb bereits: Nein.

Das haben doch vor einem Monat die cdu stolz verkündet nach dem EuGH Urteil.

Ja? Hat sie das? Dann mal bitte konkrete Links dazu.

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mchawk777  05.11.2022, 23:51
@franzhartwig
Ob sie dieser Verpflichtung nachkommen, sei dahingestellt.

Gem. dem letzten c't-uplink bezüglich VPN gehen die Redakteure davon aus, dass dies keinesfalls garantiert ist - und wenn das Kind mal in den Brunnen gefallen ist kommt dann das "Mimimi". 😉

Das Problem ist halt, wenn es mal einer Datenschutzverletzung entgegen der AGBn kommt: Viel Spaß beim internationalen Einklagen der Rechte. 😐

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reepfine 
Fragesteller
 06.11.2022, 00:08
@mchawk777

Hier, die redet zwar von „bei schwerer Kriminalität“ und der Bekämpfung von kindesmissbrauch, aber es bedeutet ja eigentlich, das alle IP Adressen gespeichert werden dürfen. Sonst ginge das ja nicht. https://m.youtube.com/watch?v=CDbce1Qa8pY

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franzhartwig  06.11.2022, 10:24
@reepfine

Was genau an

  • Im Zuge der geplanten Vorratsdatenspeicherung – welche 2017 temporär ausgesetzt wurde – sind Internet-Provider dazu verpflichtet, die Zuweisung einer IP-Adresse zu einem Kunden zehn Wochen lang zu speichern.

"welche 2017 temporär ausgesetzt wurde" hast Du nicht verstanden?

Diese Informationen sollen der Verfolgung von Straftätern dienen. Die Vorratsdatenspeicherung sollte zum 01.07.2017 in Kraft treten.

Was genau hast Du an "sollte" nicht verstanden?

Allerdings wurde die Vorratsdatenspeicherung vorrübergehend ausgesetzt. Es steht zu erwarten, dass sie erst im Jahr 2018 wieder aktiviert wird.

Was genau hast Du an "es steht zu erwarten" nicht verstanden? Enhält der Artikel eine weitere Information darüber, dass die Vorratsdatenspeicherung nach 2018 wieder "aktiviert" wurde?

Das war jetzt genau ein Link. Ist das jetzt "überall im Internet"? Und wo sind die Links zu den Providern? Und zur CDU?

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reepfine 
Fragesteller
 05.11.2022, 23:40

Also bei vielen Internet Providern steht jetzt neuerdings dass sie verpflichtet sind 10 Wochen zu speichern.

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franzhartwig  05.11.2022, 23:44
@reepfine
Also bei vielen Internet Providern steht jetzt neuerdings dass sie verpflichtet sind 10 Wochen zu speichern

Das steht genau wo? Konkrete Links wären da hilfreich - und zwar nicht nur einer, sondern "viele".

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xSimonx3  05.11.2022, 23:51
@reepfine

Also bei Vodafone steht:

"Internet-Verkehrsdaten und Nutzungsdaten löschen wir – soweit diese nicht für die Abrechnung oder Verbreitung der Empfehlungen relevant sind – spätestens nach 7 Tagen"

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franzhartwig  06.11.2022, 10:27
@reepfine
Das ist aber veraltet!

Du hast behauptet, "viele Provider" würden auf ihren Webseiten von 10 Wochen sprechen. Du meinst jetzt allen Ernstes, dass Vodafone, ein jetzt nicht als kleine Klitsche zu bezeichnender Provider, hier Informationen zum Datenschutz veröffentlicht, die nicht korrekt sind?

Wo sind den die Links zu den "vielen Providern"?

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franzhartwig  06.11.2022, 10:33
@reepfine
https://m.youtube.com/watch?v=WvPE1fSX4J0

Aha, ein Link. Dann schau ihn Dir doch noch mal sinnentnehmend an.

Wir haben hier ein Urteil des EuGH. Demzufolge verstößt das Gesetz, welches bereits ausgesetzt ist, gegen europäisches Recht verstößt. Der EuGH hat also bestätigt, was man erwartet hat. Demzufolge war es gut und richtig, dieses Gesetz auszusetzen. Der EuGH hat beschrieben, wie man eine Vorratsdatenspeicherung konform zum EU-Recht gestalten kann. Das wird nun die Aufgabe des Gesetzgebers sein. Das Urteil des EuGH hat an der aktuellen Rechtslage demzufolge nichts geändert.

Links zu den "vielen Providern" und zur CDU hast Du immer noch nicht geliefert.

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reepfine 
Fragesteller
 06.11.2022, 00:04

Hast du dir den Link angeschaut?

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reepfine 
Fragesteller
 06.11.2022, 00:18

Komisch, dass ihr plötzlich alle verstummt seid.

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xSimonx3  06.11.2022, 00:29
@reepfine

Wir haben vielleicht keine Lust, hier ewig lange Videos anzuschauen, wenn du uns dann eh nicht glaubst. Ist mir egal, glaub doch was du willst. Du hast eine Frage gestellt und versuchst dann, die Antworten zu "widerlegen". Sollen wir darauf etwa Lust haben?

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reepfine 
Fragesteller
 06.11.2022, 00:32
@xSimonx3

Nein!! Ich bin mir ja auch nicht 100% sicher! Nur ist es halt Fakt, dass die Ablehnung des Vorratsdatenspeicherung bezogen auf IP Adressen nicht zutrifft. Diese dürfen länger gespeichert werden laut dem Urteil. Aber das erwähnt hier keiner.

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reepfine 
Fragesteller
 06.11.2022, 00:40
@xSimonx3

Ok sorry aber das durchzulesen dauert ja eine Stunde. Also da steht, dass IP Adressen nicht länger gespeichert werden dürfen, als die bisherigen 7 Tage, ja? Boa dann würde ich überhaupt nichts mehr verstehen. Hast du dir die Videos mal angeguckt?

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xSimonx3  06.11.2022, 00:46
@reepfine

"Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) in der durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 geänderten Fassung ist im Licht der Art. 7, 8 und 11 sowie von Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

dahin auszulegen, dass

er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, die präventiv zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsehen"

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reepfine 
Fragesteller
 06.11.2022, 00:56
@xSimonx3

Und warum sagen dann Politiker und Rechtsanwälte, dass IP Adressen davon ausgenommen sind?

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xSimonx3  06.11.2022, 01:01
@reepfine

Wenn du mir sagst, wann genau das in deinen Videos gesagt wird, schau ich mir sie an.

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reepfine 
Fragesteller
 06.11.2022, 01:06
@xSimonx3

Und in dem anderen Videobder Frau Faeser, spricht sie eigentlich die ganze Zeit darüber, wie das Urteil von nun an den Strafverfolgungsbehörden helfen wird, besser aufzuklären und Täter ausfindig zu machen. Was ja einer allgemeinen Verlängerung der speicherzeit aller IP Adressen gleich kommt.

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xSimonx3  06.11.2022, 01:12
@reepfine

"nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegensteht, die
[...]
zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP‑Adressen [...] vorsehen"

Hier wird also von einem "auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum" gesprochen. Die derzeitige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung (10 Wochen) ist damit also nicht mit dem EU-Recht vereinbar, da man bei einer solchen Zeitspanne nicht mehr vom absolut Notwendigen ausgehen kann.

Die Vorratsdatenspeicherung wie sie zum jetzigen Zeitpunkt gilt, aber derzeit keine Anwendung findet, verstößt damit gegen EU-Recht. Es ist nun die Aufgabe der Regierung, dies zu verbessern. Bis es ein neues Gesetz gibt, bleibt es bei den maximal 7 Tagen.

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franzhartwig  06.11.2022, 10:37
@reepfine
Komisch, dass ihr plötzlich alle verstummt seid.

Könnte das an der Tageszeit liegen?

Es ist übrigens komisch, dass Du bisher keinen einzigen Link zur CDU und zu den vielen Providern geliefert hast.

Zudem solltest Du Dir die von Dir selbst genannten Videos einfach noch mal sinnentnehmend anschauen.

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franzhartwig  06.11.2022, 10:46
@reepfine
Ok sorry aber das durchzulesen dauert ja eine Stunde. 

Um die notwendige Information in diesem Dokument zu finden, habe ich etwa zwei Minuten benötigt.

Schau Dir Randnummer 75 an.

Und ja, nur weil Frau Faeser hier in einer Presseveranstaltung sagt, dass IP-Adressen gespeichert werden dürfen, bedeutet das nicht

  • dass ein dem EU-Recht widersprechendes Gesetz wieder in Kraft gesetzt werden darf.
  • dass ein den EU-Recht widersprechendes Gesetz mit sofortiger Wirkung wieder in Kraft tritt.
  • dass diese Speicherung nach Belieben erfolgen darf.
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0-7 Tage, da die Vorratsdatenspeicherung (da wären es 10 Wochen gewesen) in DE nie Anwendung fand.

Das EuGH Urteil ändert demnach nichts an der derzeitigen Situation.

reepfine 
Fragesteller
 05.11.2022, 23:39

Häää.. aber im Internet steht doch jetzt überall, dass Provider jetzt 10 Wochen ip Adressen speichern dürfen

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xSimonx3  05.11.2022, 23:42
@reepfine

Wo hast du das gelesen?

Der EuGH hat vor kurzem entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung (also mind. 10 Wochen in DE) gegen EU-Recht verstößt. Es bleibt also weiterhin bei maximal 7 Tagen.

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mchawk777  05.11.2022, 23:48
@reepfine

Das ist veraltet - bzw. behandelt das Vorhaben(!) der Vorratsdatenspeicherung, die vom Tisch ist. Vorläufig jedenfalls.
Du musst da genau und im Kontext lesen.

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xSimonx3  05.11.2022, 23:49
@reepfine

Wie soll denn ein Artikel, der zuletzt im August aktualisiert wurde, die Rechtsprechung vom September kennen?

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reepfine 
Fragesteller
 06.11.2022, 00:18

Komisch, dass ihr plötzlich alle verstummt seid.

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