Wie lange muss man sich verstecken um für tot erklärt zu werden, weil wegen Lebensversicherung und Gerichtsvollzieher :0)?

4 Antworten

https://www.gesetze-im-internet.de/verschg/BJNR011860939.html

Verschollenheitsgesetz

§ 3 

(1) Die Todeserklärung ist zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, zehn Jahre oder, wenn der Verschollene zur Zeit der Todeserklärung das achtzigste Lebensjahr vollendet hätte, fünf Jahre verstrichen sind.

(2) Vor dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hätte, darf er nach Absatz 1 nicht für tot erklärt werden.

Und was machst Du, wenn Du für Tod erklärt wirst? Eine neue Identität kannst Du Dir ohne Job nicht leisten und ohne Identität, gibt es auch keinen Job. Und wenn dann irgendwann rauskommt, dass Du doch nicht tot warst, kannst Du dafür ebenfalls belangt werden. Vor allem, weil Dein Grund dafür unter Betrug fällt.
Also so oder so wird es ziemlich blöd für Dich.

Einige Jahre. Aber was hättest du davon, denn du bekommst das Geld nicht.

Vor allem, wenn deine Leiche nicht auffindbar ist, dann schauen Versicherungen han genau hin wem sie das Geld dann geben.

Wann Vermisste für tot erklärt werden

Wann ein Vermisster für tot erklärt werden kann, ist unterschiedlich. Näheres ergibt sich aus dem Verschollenheitsgesetz (VerschG). Hieraus ergibt sich erst einmal, dass Menschen unter 25 Jahren nicht für tot erklärt werden können. Anders sieht dies oberhalb dieser Altersgrenze aus. Hier muss der Betroffene normalerweise seit 10 Jahren als verschollen anzusehen sein. Soweit der Vermisste bereits 80 Jahre alt oder älter ist, reicht es aus, wenn sie für den Zeitraum von fünf Jahren als verschollen gelten. Aus diesen langen Fristen ergibt sich, dass der Gesetzgeber verhindern möchte, dass Vermisste vorschnell für tot erklärt werden.

Quelle: https://www.juraforum.de/ratgeber/zivilrecht/wann-und-wie-kann-ein-vermisster-fuer-tot-erklaert-werden