Wie lange muss man in einer Wohnung wohnen um Wohngeld zu bekommen?

3 Antworten

Bekommst DU das Kindergeld? Das steht Dir dann auch zu. Evtl. Unterhalt von den Eltern.


vanillaBONBON 
Fragesteller
 22.05.2024, 16:13

Hallo, nein ich habe bereits eine Ausbildung vorher abgeschlossen und bin 25 Jahre alt :) mir steht kein Kindergeld mehr zu.

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Solange Du in Ausbildung bist, sollte es deine Erstausbildung sein, bringt ein Antrag nichts, weil Du dann zumindest dem Grunde nach Anspruch auf BAB - von der Agentur für Arbeit hättest und dann von Wohngeld ausgeschlossen wärst.

Bist Du dann mit deiner Ausbildung fertig, würdest schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein, könntest Du auch Wohngeld beantragen und bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen bekommen.

Also Du müsstest dann über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Müsstest dann soviel eigenes Einkommen haben, dass Du damit deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen kannst und dann vom derzeitigen Regelbedarf für den Lebensunterhalt nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter von 563 Euro min.noch 80 % für den Monat zur Verfügung hast.

Also nach Zahlung der Warmmiete min.noch um die 450 Euro.

Hast Du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung, dann müsstest Du nur Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über das genannte zuschussfähige Mindesteinkommen verfügen, dann kann auch Anspruch auf Wohngeld bestehen.


vanillaBONBON 
Fragesteller
 22.05.2024, 18:37

Hallo, danke das weiß ich schon :) ich habe nur die Frage, ob man es direkt beantragen kann wenn man in die Wohnung zieht oder erst wenn man schon länger drin wohnt? Und ich mache meine 2.Ausbildung daher steht mir kein BAB zu

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vanillaBONBON 
Fragesteller
 22.05.2024, 18:39

Achso und alles andere trifft auch bei mir zu also das mit der Miete und dem Gehalt :) ich denke schon dass ich Wohngeld bekommen würde, möchte eben nur wissen wann ich es beantragen kann also von der Zeit her

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isomatte  22.05.2024, 20:14
@vanillaBONBON

Sobald Du der Wohngeldbehörde nachweisen kannst, dass Du Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum bist, also in deinem Fall einen unterschriebenen Mietvertrag vorweisen kannst und auf diese Anschrift angemeldet bist.

Im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner für Wohngeld.

Bitteschön

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Im 3. Lehrjahr darf man das evtl. auch nicht mehr. Die Hauptfrage kann ich auch nicht beantworten. Die haben ja viel neu strukturiert in den letzten paar Jahren mit Sozialgeldern. Am besten: Frag nach via E-Mail. Findest du bei Impressum oder Kontakt oder so.