wie lange muss ein Händler / Verkäufer bezahlte Waren aufbewahren

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Jemand ist rechtlicher Eigentümer des Teppichbodens durch den Kauf geworden. Der Verkäufer hat dies erstmal zu respektieren und muss dann auch den Teppichboden aufbewahren. Allerdings kann er Jemand auffordern, den teppichboden endlich abzuholen und andernfalls Lagerkosten geltend machen. Wenn jemand ann immer noch nicht reagiert, könnte er sicherlich den aufbewahrten teppichboden gegen die lagerung aufrechnen und ihn anderweitig verkaufen. :-)

dann sollte man die person im februar mal anschrieben, anrufen und schriftlich eine frist setzen damit die person endlich in die gänge kommt.

ich würde sagen eien frist von 4 wochen und rückwirkend eine lagergebühr verlangen

Der Verkäufer kann dann ja Lagergebühren dafür berechnen.

Fristen sind hier gesetzlich nicht geregelt. wohl aber die Tatsache überhaupt... d.h. der Händler ist nicht verpflichtet, die Ware für den Kunden kostenlos zu lagern.

das regelprozedere sieht vor, dass der Verkäufer dem Käufer ünbliche fristen setzen darf. je nach dem sind das 7 tage bis 1 Monat. bei Teppichen würde ich sagen, letztres... danach darf der Verkäufer die ware dann entsorgen und auch noch entsorgungsgebühren so wie gegebenefnalls lagergebühren verlangen...

wenn also der betreffende Jemand diese Probleme hat, sollte er mit dem verkäufer kontakt aufnehmen bevor es ärger gibt....

lg, Anna

Kein Händler wird Deinen Teppichboden kostenlos lagern. Du musst ihn innerhalb einer bestimmten Frist abnehmen. Das wird kaum mehr als 10 bis 14 Tage sein.