Wie lange kann meine Ex den Hausrat nach der Scheidung einfordern?

2 Antworten

Warum hast Du das nicht bei der Scheidung direkt abklären lassen?

Hier fragst Du am besten Deinen Anwalt. Ich würde behaupten, dass hier die reguläre Verjährung gilt.

Aber ab wann die anfängt zu laufen im Falle einer Scheidung - das weiß dann ein Anwalt.

Die Scheidung an sich hat nichts mit der Aufteilung eures möglichen Zugewinns o. ä. zu tun....

Nur, wenn ihr euch darüber nicht selbst einig seid, müsstest ihr dazu auch noch Anwälte bemühen (was die ganzen Dinge dann auch noch entsprechend "teurer macht"....).

Solltet ihr keinen Extra-Ehevertrag abgeschlossen haben, so gelten die "normalen" Bedingungen einer Zugewinngemeinschaft, du kannst dir dann selbst "ausrechnen", was jedem nach der Scheidung zusteht...., dieses ggf. auflisten und dich mit der Ex außergerichtlich (ggf. notarieller Vertrag) einigen....